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  • SV Babelsberg 03, 12. Januar 2018

     

    „Wir haben erhebliche Bedenken an der Rechtmäßigkeit der Entscheidung des NOFV-Verbandsgerichts“ …


    Von:  Stephan R.T.

    … erklärt nicht der SV Babelsberg 03, sondern der DFB-Vizepräsident Dr. Rainer Koch. Doch hat der SV Babelsberg 03 diese Bedenken schon seit Längerem.

    Der SV Babelsberg 03 hat seit Monaten vergeblich versucht, das Skandalurteil des NOFV aufheben zu lassen: Nach wie vor hält der Verband daran fest, den SV Babelsberg 03 dafür zu bestrafen, dass Fans „Nazischweine raus“ riefen, als sich während des Regionalligaspiels gegen Energie Cottbus im vergangenen April Nazis im Gästeblock in unserem Karl-Liebknecht-Stadion austobten. Erst ein Offener Brief aus Babelsberg an den Deutschen Fußballbund führte dazu, dass der NOFV die Vorfälle nachträglich umfassend bewerte, indem er – nach Aufforderung des DFB – das Verhalten der so genannten Fans im Gästeblock betrachtete.

    Dass der NOFV schließlich zu „neuen“ Erkenntnissen kam, konnte nicht überraschen: Denn die Bilder der rechtsextremen Ausschreitungen waren für jedermann sichtbar und unmissverständlich. Der späte Erkenntnisgewinn des NOFV führte zu einem zweiten Urteil gegen den FC Energie Cottbus durch das NOFV-Sportgericht, das inzwischen in Folge eingelegter Cottbuser Berufung vom NOFV-Verbandsgericht vollumfänglich zurückgenommen wurde. Der SV Babelsberg 03 ist dem DFB dankbar und begrüßt es, dass sich die Spitze des Verbandes zum zweiten Mal einschaltet und die offensichtlichen Bedenken an der Rechtmäßigkeit der Entscheidungen des NOFV klar formuliert und durch seinen Kontrollausschuss das NOFV-Verfahren bewerten lässt sowie bereit ist, Konsequenzen zu ziehen.

    Vor dem Hintergrund all dieser Entwicklungen ist es völlig unverständlich, dass sich bis heute der NOFV weigert, hier die Konsequenzen zu ziehen und das Urteil gegen den SV Babelsberg 03 zu korrigieren. Stattdessen wird der Verein weiterhin mit Mahnungen traktiert und vom NOFV sogar bedroht, dass ein Ausschluss vom Spielbetrieb möglich sei, wenn dieses Urteil nicht anerkannt und die verhängte Strafe beglichen wird. Zu den Einwänden der offensichtlich bisher nicht berücksichtigten neuen Erkenntnisse hat der NOFV bis heute keine Stellung bezogen. Hierzu erklärt Archibald Horlitz, Vorstandsvorsitzender des SV Babelsberg 03: „Spätestens jetzt müsste jedem klar sein, dass der NOFV hier mit zweierlei Maß misst. Im Zusammenhang mit den Bedenken des DFB an der Rechtmäßigkeit der aktuellen Entscheidung des NOFV-Verbandsgerichts können wir nur hoffen, dass nun auch unser Urteil durch den DFB-Kontrollausschuss überprüft wird.“

    In diesem Sinn wendet sich der SV Babelsberg 03 erneut an den DFB:

    Offener Brief an das Präsidium des Deutschen Fußball-Bundes

    Sehr geehrter Herr Grindel,
    sehr geehrter Herr Dr. Koch,

    bezugnehmend auf die aktuellen Ereignisse in Sachen NOFV, resultierend aus dem Spiel SV Babelsberg 03 gegen Energie Cottbus am 28. April 2017, wenden wir uns erneut an Sie. Als Reaktion auf unser erstes Schreiben an DFB-Präsident Reinhard Grindel wurde eine erneute Ermittlung der Vorfälle durch den Nordostdeutschen Fußballverband vorgenommen. Diese haben klar bestätigt, dass die bis dahin von der breiten Öffentlichkeit, aber nicht vom NOFV wahrgenommenen rechtsextremen Vorfälle im Gästefanblock Bestandteil und auch Auslöser der Vorgänge bei diesem Spiel waren – unter anderem der Aufschrei gegen Nazis durch Babelsberger Fans. In der Konsequenz dieser „neuen“ Erkenntnisse wurde eine neue, zusätzliche Strafe gegen Energie Cottbus verhängt. Aber eine nun dringend angezeigte Korrektur des gegen uns verhängten Urteils fand bis heute nicht statt.

    Ihre extrem zeitnahe bzw. taggleiche und klare Reaktion auf die nun erfolgte Aufhebung des zweiten Urteils gegen Energie Cottbus durch den NOFV begrüßen wir in aller Form. Und wir bitten Sie nun in diesem Zusammenhang, auch unser Urteil durch den DFB-Kontrollausschuss überprüfen zu lassen. Es handelt sich schließlich um den gleichen Vorgang bzw. das gleiche Spiel, aus denen diese Urteile resultieren. Wir merken in diesem Kontext an, dass der NOFV bisher jegliche Möglichkeit einer neuen Urteilsfindung und/oder Revision verhindert hat und sich bis heute einer sachlichen Diskussion entzieht. Zu jedem Zeitpunkt hätte es Chancen für den NOFV gegeben, gesichtswahrend das skandalöse erstinstanzliche Urteil zu revidieren, spätestens nach den erneuten Ermittlungen und den darauf basierenden Feststellungen. Die gesamte Berichtserstattung in der Presse und Rundfunk zu diesen Vorgängen, wie z. B. in der ZEIT oder im Deutschlandfunk hat mehrfach das eindeutige Unverständnis zur Haltung des NOFV zum Ausdruck gebracht.

    Daher bitten wir Sie in aller Form und mit Nachdruck, diesem unwürdigen Verhalten des NOFV in unserer Angelegenheit Einhalt zu gebieten und für ein sowohl inhaltlich, wie auch in der Strafbemessung angemessenes Urteil zu sorgen.

    Mit sportlichen Grüßen

    Archibald Horlitz


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    Geschrieben von:  Stephan R.T.

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