FC Rot-Weiß Erfurt, 30. März 2011
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat gegen den Fußball-Drittligisten FC Rot-Weiß Erfurt eine Strafe von 7.500 Euro verhängt. Anlass dafür sind das Werfen und Zünden von Knallkörpern bei den Auswärtsspielen in Rostock, Offenbach und Jena sowie beim Heimspiel gegen die zweite Vertretung des VfB Stuttgart. Weiterhin wurde das Rufen des Sprechchors „Ziegner, du Zigeuner durch 10 bis 15 Personen bestraft.
„Der DFB-Kontrollausschuss weist den Verein FC Rot-Weiß Erfurt zudem daraufhin, dass insbesondere im Hinblick auf die gehäuften Vorkommnisse bei Auswärtsspielen des Vereins bei erneuten gravierenden oder gehäuften Vorfällen über eine Geldstrafe hinausgehende Sanktionen in Erwägung zu ziehen sein werden“, ist im Strafantrag des DFB-Kontrollausschusses zu lesen.
Dem Verein drohen damit Sanktionen wie der Abzug von Punkten oder auch die Austragung von Spielen unter Ausschluss der Öffentlichkeit. „Wir werden niemanden mehr in unser Stadion lassen, der in dieser oder ähnlicher Weise das Spiel und seinen geordneten Ablauf stört, sich dadurch an unserem Verein vergeht. Einige Personen, die sich öffentlich für verbotene Mittel ausgesprochen haben, wurden von uns deutlich, aber letztmalig ohne Sanktion angesprochen. Die bereits laufende Beobachtung von auffälligen Personen wird überdies aufrecht erhalten“, ist dementsprechend auch auf der Vereinshomepage zu lesen.
Geschrieben von: Stephan R.T.
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