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  • BFV, 23. Juli 2020

     

    Amnestie bei Spielsperren im Erwachsenenbereich


    Von:  Stephan R.T.

    Straferlass im bayerischen Amateurfußball: Der Vorstand des Bayerischen Fußball-Verbandes (BFV) hat in seiner Video-Sitzung für die aktuell aufgrund der Corona-Pandemie bis zum 1. September 2020 ausgesetzte Saison 2019/20 einstimmig eine Amnestie für Spielsperren im Erwachsenenbereich für den Feldfußball beschlossen. Die zum Beschlusszeitpunkt noch offenen Spieltagssperren in Höhe von ein bis drei Spielen werden demnach komplett erlassen. Die betroffenen Spieler wären folglich beim angedachten Re-Start spielberechtigt. Spieltagssperren in Höhe von noch vier bis acht Partien werden ab dem vom Vorstand beschlossenen Zeitpunkt der Wiederaufnahme des Spielbetriebs in eine Zeitstrafe umgewandelt, wobei ein Spiel einer Woche Sperre entspricht.

    „Wegen der Corona-Pandemie mussten wir alle gemeinsam schon eine lange Zeit auf die schönste Nebensache der Welt verzichten. Jetzt fiebern wir alle dem Re-Start entgegen und hoffen, dass es von Seiten der Behörden grünes Licht für die Fortsetzung der aktuell ausgesetzten Saison ab 1. September gibt. Um zumindest denjenigen Spielern, die den Großteil ihrer Sperre schon verbüßt haben, die Chance zu geben, beim Liga-Neustart und dem Auftakt der neuen Ligapokale auch dabei sein zu können, haben wir uns für einen Straferlass bei überschaubaren Rest-Spielsperren geeinigt. Spieler, die sich gröberer Vergehen schuldig gemacht haben und deshalb von den unabhängigen Sportgerichten zu längeren Sperren verurteilt worden sind, müssen sich hingegen weiter gedulden. Aber für sie läuft ab dem vom Vorstand beschlossenen Zeitpunkt der Wiederaufnahme des Spielbetriebs die Uhr“, erklärt der für die Sportgerichtsbarkeit zuständige BFV-Vizepräsident Reinhold Baier.

    Fabian Frühwirth

    Geschrieben von:  Stephan R.T.

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