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  • SG Dynamo Dresden, 09. November 2016

     

    Berufung gegen DFB-Urteil eingelegt – „Unverhältnismäßig hohes Strafmaß wirft uns in unserer Arbeit zurück“


    Von:  Stephan R.T.

    Die SG Dynamo Dresden wird fristwahrend Berufung gegen das Urteil des DFB-Sportgerichts vom 7. November 2016 einlegen. Nach Zugang der schriftlichen Urteilsbegründung wird die Sportgemeinschaft eine schriftliche Begründung für das Berufungsverfahren vor dem DFB-Bundesgericht einreichen.

    „Der Vorsitzende Richter Hans E. Lorenz sprach in seiner Begründung im Hinblick auf das Verhalten von Teilen der Anhänger von einer ungünstigen Prognose für unseren Verein. Diese Einschätzung teilen wir nicht, weil sie die professionelle, nachhaltige, anhaltende und erfolgreiche Arbeit in den Bereichen Fanarbeit, Sicherheit und Prävention, die uns auch von DFB-Verantwortlichen regelmäßig bestätigt wird, unberücksichtigt lässt. Vielmehr sind das Urteil und seine Begründung aus unserer Sicht eine Kapitulation vor bestehenden Problemen, die wir so nicht hinnehmen wollen“, erklärte Dynamos Präsident Andreas Ritter.

    „Wir sind fest davon überzeugt, dass das Urteil des DFB-Sportgerichtes nicht verhältnismäßig ist, und deshalb auch im Hinblick auf die Zukunft keine präventive Wirkung entfalten kann. Wir beobachten, wie das Bestreben, Solidarisierungseffekte in der Fanszene aufzubrechen, durch solche Urteile konterkariert wird. Herr Lorenz hat in seiner Urteilsbegründung ein absolut gewaltfreies Risikospiel gegen Leipzig bestätigt, dieser wichtige Fakt hatte aber offenbar keinen wesentlichen Einfluss auf die Höhe des Strafmaßes. Das ist für uns absolut inakzeptabel. Unserem Verein würde bei dieser Strafe ein finanzieller Schaden in sechststelliger Höhe entstehen. Das unverhältnismäßig hohe Strafmaß wirft uns in der Arbeit, die Dynamo Dresden seit Jahren leistet, zurück. Deshalb werden wir Berufung gegen das Urteil einlegen“, erklärte Dynamos kaufmännischer Geschäftsführer Michael Born.

    Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat die SG Dynamo Dresden am Montag, dem 7. November 2016, in mündlicher Verhandlung wegen sechs Fällen von unsportlichem Verhalten ihrer Zuschauer nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss zu einer Geldstrafe von 60.000 Euro verurteilt. Darüber hinaus widerrief das Sportgericht die bis zum 30. April 2017 laufende Strafaussetzung zur Bewährung aus dem letzten Urteil gegen Dynamo Dresden vom 15. Juli 2016, in dem der Zuschauer-Teilausschluss angeordnet war.

    Die SGD muss somit ein Zweitliga-Heimspiel unter teilweisem Ausschluss der Öffentlichkeit austragen. Dabei müssen die Blöcke K1 bis K5 geschlossen bleiben, was 9.055 Stehplätze betrifft.

    SG Dynamo Dresden testet am Freitag gegen Berliner AK 07 – Future Team trifft auf FK Teplice

    Dynamos Cheftrainer Uwe Neuhaus wird das spielfreie Wochenende während der Länderspielpause nutzen, um allen einsatzfähigen Spielern aus dem Profi-Kader Spielpraxis zu verschaffen.

    Die SG Dynamo Dresden testet in der Länderspielpause am Freitag, dem 11. November 2016, gegen Regionalligist Berliner AK 07 in Wilsdruff. Anstoß ist im Parkstadion um 18.30 Uhr (Landbergweg 7 a, 01723 Wilsdruff).

    Dynamos Future Team spielt ebenfalls am Freitag und trifft bereits am Vormittag um 11 Uhr in der Nachwuchsspielrunde auf den FK Teplice. Anstoß ist um 11 Uhr im Stadion von Jiskra Modra. Infos zu den Testspielen:

    SG Dynamo Dresden gegen Berliner AK 07
    Ort: Parkstadion Wilsdruff, Landbergweg 7 a, 01723 Wilsdruff
    Kapazität: ca. 2.000 Zuschauer
    Die Stadiontore öffnen 17.30 Uhr
    Eintrittspreise: 4 Euro (ermäßigt), 6 Euro Vollzahler

    Future Team gegen FK Teplice
    Ort: FC Jiskra Modra, Modra 14, 407 02 Modra u Decina
    Kapazität: ca. 2.000 Zuschauer
    Die Stadiontore öffnen 10 Uhr
    Eintrittspreise: voraussichtlich freier Eintritt

    Henry Buschmann

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    Geschrieben von:  Stephan R.T.

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