SpVgg Bayern Hof 1910, 02. Juli 2014
Die SpVgg Bayern Hof hat seine Berufung gegen das vom Sportgericht Bayern des Bayerischen Fußball-Verbandes (BFV) eingestellte Verfahren wegen einer möglichen Spielmanipulation der Regionalligapartie 1. FC Schweinfurt 05 gegen den SV Heimstetten (24. Mai 2014) zurückgenommen. Ein entsprechendes Schreiben ging gestern beim Verbands-Sportgericht des BFV ein.
Das Sportgericht Bayern hatte das Verfahren aufgrund fehlender Anhaltspunkte für eine Spielmanipulation eingestellt. Die Sportrichter entsprachen damit nach eingehender Prüfung dem Antrag des BFV-Verbandsanwalts. Dieser hatte im Rahmen seiner Vorermittlungen unter anderem die Aussagen des Schiedsrichters, des BFV-Spiel- und Medienbeauftragten, der Sicherheitsaufsicht des Verbandes sowie der beteiligten Vereine ausgewertet und auch das Video- und Bildmaterial auf Hinweise für eine mögliche Spielmanipulation überprüft. Ebenso wie der Verbandsanwalt sah auch das Sportgericht Bayern keine Anhaltspunkte für eine Manipulation. Eine vom BFV in Auftrag gegebene Überprüfung des Spiels bei der Firma ‚Sportradar‘ hatte darüber hinaus auch keinerlei Hinweise auf eine Wettmanipulation ergeben.
Thomas Müther
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Geschrieben von: Stephan R.T.
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