1. FC Magdeburg, 25. Mai 2016
Am heutigen Mittwoch, 25. Mai 2015, wurde der 1. FC Magdeburg durch das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) im Einzelrichterverfahren wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger verurteilt.
Dabei widerrief das Sportgericht die zehnmonatige Bewährungsfrist, welche mit der vom 9. Februar 2016 verhängten Strafe einherging. Demnach müssen in dem auf die Rechtskraft des Urteils folgenden Heimspiel der dritten Liga die Blöcke 3 bis 6 der MDCC-Arena geschlossen bleiben. Weiterhin verurteilte das DFB-Sportgericht den 1. FC Magdeburg zu einem gleichlautenden Teilausschluss, welcher im zweiten auf die Rechtskraft des Urteils folgenden Heimspiel der dritten Liga vollzogen werden muss. Darüber hinaus muss der Verein eine Geldstrafe in Höhe von 9.000 Euro zahlen.
Das DFB-Sportgericht ahndete damit die Vorkommnisse bei den Meisterschaftsspielen des 1. FC Magdeburg gegen den FC Erzgebirge Aue vom 1. April 2016 (Werfen von Gegenständen), gegen die SG Dynamo Dresden vom 16. April 2016 (u.a. Abbrennen von 60 Pyrofackeln, Betreten des Spielfeldes durch zwei Magdeburger Zuschauer) sowie beim SC Preußen Münster vom 22. April 2016 (Betreten des Innenraums nach Spielende durch Magdeburger Zuschauer).
Der 1. FC Magdeburg kann binnen eines Werktages Einspruch gegen das Urteil einlegen und eine mündliche Verhandlung vor dem DFB-Sportgericht beantragen. Die Vereinsverantwortlichen befinden sich dazu gegenwärtig in der Abstimmung der weiteren Vorgehensweise.
FCM
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Geschrieben von: Stephan R.T.
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