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  • 1. FC Magdeburg, 13. Oktober 2016

     

    Drastisches Urteil vor dem Sportgericht


    Von:  Stephan R.T.

    Der 1. FC Magdeburg ist am heutigen Tage vor dem Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) zu einer empfindlichen Strafe verurteilt worden. Gegenstand waren die Vorkommnisse anlässlich des Spiels der ersten Hauptrunde des DFB-Pokalwettbewerbs zwischen dem 1. FC Magdeburg und Eintracht Frankfurt. So wurde zunächst die Bewährung aus dem Urteil des Bundesgerichts vom 17. August 2016 widerrufen. Demnach muss der 1. FC Magdeburg im zweiten auf die Rechtskraft des Urteils folgenden Heimspiel der dritten Liga die Zuschauerblöcke 3 bis 6 der MDCC-Arena geschlossen halten. Zusätzlich müssen im dritten auf die Rechtskraft des Urteils folgenden Heimspiel die Zuschauerblöcke 3 bis 5 sowie Block 12 der MDCC-Arena geschlossen bleiben und der Verein eine Geldstrafe in Höhe von 20.000 Euro zahlen, wovon bis zu 10.000 Euro für präventive Zwecke eingesetzt werden können.

    Nach einer knapp sechsstündigen Verhandlung und Beweisaufnahme sah es das Sportgericht als erwiesen an, dass es neben dem Betreten des Innenraums durch Magdeburger Zuschauer zu Beginn der zweiten Halbzeit, auch mehrfach zu diskriminierenden Sprechchören durch Magdeburger Zuschauer gekommen sei. Die Beweise und Argumente des 1. FC Magdeburg fanden dabei keine oder nur unzureichende Berücksichtigung. Vor allem sieht der Verein seine umfangreichen Täterermittlungen und auch weiterhin betriebenen Aufklärungsmaßnahmen als vom Sportgericht nicht hinreichend gewürdigt an. So konnten unter erheblicher Mithilfe des 1. FC Magdeburg mittlerweile 16 Täter ermittelt und mit bundesweiten Stadionverboten belegt werden.

    Präsident Peter Fechner: „Wesentliche Sachverhalte sind in der heutigen Verhandlung bis zuletzt strittig geblieben. Dass unser Verein an der Aufklärung in der Zusammenarbeit mit den Ermittlungsbehörden vorbildlich mitgewirkt hat, wurde seitens des Sportgerichtes nicht hinreichend gewürdigt. Dasselbe gilt für den Umstand, dass wir gegenüber diversen ermittelten Störern bereits mehrjährige Stadionverbote ausgesprochen haben. Auch zwei nicht der Magdeburger Fanszene zugehörige Zuschauer, die verfassungsfeindliche Gesten gezeigt haben, sind vom 1. FC Magdeburg konsequent bestraft worden. Nichtsdestotrotz haben wir bereits in der Vergangenheit und werden auch in der Zukunft jedwedes diskriminierendes Fanverhalten und Schmährufe wie ‚Ihr Zigeuner‘ auf das entschiedenste verurteilen und sanktionieren.“

    Der 1. FC Magdeburg wird die Einlegung eines Rechtsmittels prüfen und weiter informieren.

    FCM

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    Geschrieben von:  Stephan R.T.

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