23. März 2007
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Regionalligisten 1. FC Dynamo Dresden wegen eines nicht ausreichenden Ordnungsdienstes mit einer Geldstrafe in Höhe von 6.000 Euro belegt. Beim Heimspiel gegen den FC Rot-Weiß Erfurt waren im Gästeblock Rauchbomben gezündet und eine Leuchtrakete in Richtung Spielfeld abgefeuert worden. Die Dynamo-Verantwortlichen haben dem Urteil zugestimmt, dieses ist damit rechtskräftig.
Geschrieben von: Systema
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SV Babelsberg 03 - Saison 2018/19
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