VfL Osnabrück, 09. Mai 2017
Der VfL Osnabrück hat gegen das am Donnerstag zugestellte Urteil des Sportgerichts des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) heute fristgerecht Einspruch eingelegt. Nachdem beim Auswärtsspiel in Regensburg Pyrotechnik im Gästeblock gezündet wurde, wurden die Lila-Weißen mit einer Geldstrafe und einer Sperrung der Ostkurve für ein Heimspiel auf Bewährung belegt.
Mit dem Einspruch gegen das am 4. Mai 2017 zugestellte DFB-Urteil rügt der VfL Osnabrück in maßgeblichem Umfang die Tatsache, dass trotz ausdrücklichem Ersuchen keine Anhörung vor dem Kontrollausschuss gewährt wurde, der das Strafmaß beantragt hat. Somit wurde dem VfL keine ausreichende Möglichkeit eingeräumt, Maßnahmen des Klubs zur Tataufklärung, Unterstützung der Täterermittlung sowie weitergehende Präventivmaßnahmen im Rahmen einer persönlichen Anhörung entsprechend darzustellen. Maßnahmen, die allesamt nicht im Urteilsspruch des DFB-Sportgerichtes berücksichtigt wurden, aber aus Sicht des VfL hätten sanktionsmindernd wirken sollten.
„Um es deutlich zu sagen: Wir tun alles, um die tatsächlich Verantwortlichen zu ermitteln und im Rahmen unserer Möglichkeiten zur Rechenschaft zu ziehen. Zuschauerteilausschlüsse sind jedoch Kollektivstrafen, die nicht nur wirtschaftliche Probleme verursachen und dem Image des Fußballsports schaden. Sie richten sich vor allem gegen rechtstreue Fans und Vereine, die in der Folge für Taten bestraft werden, die sie selbst nicht begangen haben. Und deshalb sollten sie auch tatsächlich ultima ratio, also letztes Mittel sein“, begründet Geschäftsführer Jürgen Wehlend den Einspruch des VfL.
Sebastian Rüther
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Geschrieben von: Stephan R.T.
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