VfL Osnabrück, 11. April 2017
Wenn der VfL Osnabrück am 19. April um 19 Uhr an der Bremer Brücke auf den SV Arminia Hannover trifft, geht es nicht nur darum, das Finale des Krombacher Niedersachsenpokals zu erreichen. Der Gewinner der Partie qualifiziert sich automatisch für den DFB-Pokal 2017/18. Eintrittskarten für das erste ‚Endspiel der Saison‘ sind im Vorverkauf erhältlich.
Arminia Hannover und der VfL Osnabrück haben sich auf den Tausch des Heimrechts geeinigt, so dass das Halbfinale im Landespokal nicht an der Leine in Hannover, sondern an der Hase in Osnabrück ausgetragen wird. Die Lila-Weißen hoffen entsprechend auf möglichst breite Unterstützung durch das Osnabrücker Publikum bei einem der wichtigsten Spiele der Saison.
Eintrittspreise im Vorverkauf
Sitzplatz
Vollzahler: 10,00 Euro
Ermäßigt/Kind: 7,00 Euro
Stehplatz
Vollzahler: 8,00 Euro
Ermäßigt/Kind: 5,00 Euro
Geöffnet werden die Sitzplatztribüne Nord sowie die Ostkurve und der ‚Affenfelsen‘ als Stehplatzbereiche. Erhältlich sind Tickets in beiden VfL-Fanshops, den externen Vorverkaufsstellen, über die Ticket-Hotline und den Online-Shop. Dauerkarten gelten für die Liga-Heimspiele des VfL Osnabrück und berechtigen nicht automatisch zum Einlass im Krombacher Niedersachsenpokal. Am Spieltag wird an den Tageskassen und im VfL-Fanshop am Stadion der gewohnte Tageskassenaufschlag in Höhe von zwei Euro erhoben.
Letzte Chance auf Tickets beim FSV Frankfurt
Am kommenden Sonntag führt das nächste Auswärtsspiel den VfL Osnabrück zum FSV Frankfurt. Das letzte Aufeinandertreffen zwischen dem VfL und dem FSV am Bornheimer Hang liegt lange zurück: Am 14. Spieltag der damaligen Zweitligasaison 2010/11 unterlagen die Lila-Weißen in Hessen mit 1:4.
Damit das Ergebnis im Jahr 2017 deutlich positiver ausfällt, hofft der VfL Osnabrück auf eine breite Unterstützung seiner Fans in Hessen. Der Vorverkauf in Osnabrück läuft noch bis zum Mittwochabend um 18 Uhr im VfL-Fanshop an der Bremer Brücke.
Ticketpreise: 10 Euro (Stehplatz Vollzahler), 8 Euro (Stehplatz ermäßigt).
Ermäßigungsberechtigt sind Schüler ab sieben Jahren, Studenten, Rentner, Arbeitslose, Schwerbehinderte sowie Zivil- und Wehrdienstleistende. Ein entsprechender Nachweis ist dem Ordnungspersonal am Stadioneingang unaufgefordert vorzuzeigen.
Sebastian Rüther
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Geschrieben von: Stephan R.T.
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