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  • SG Dynamo Dresden, 06. Oktober 2018

     

    Erklärung des Aufsichtsrates – Voraussetzungen für die Bildung eines Übergangspräsidiums geschaffen


    Von:  Stephan R.T.

    Der Aufsichtsrat der SG Dynamo Dresden hat sich während einer außerordentlichen Sitzung am Donnerstag, dem 4. Oktober 2018, in Anwesenheit des kaufmännischen Geschäftsführers Michael Born, des Sportgeschäftsführers Ralf Minge sowie mehrerer Mitglieder des Ehren- und des Jugendrates mit den Folgen des Rücktritts des bisherigen Präsidiums der SGD beschäftigt.

    Satzungsgemäß ist der Aufsichtsrat in diesem Fall angehalten, die ‚dauerhafte Beschlussunfähigkeit‘ dieses Gremiums festzustellen und ein Übergangspräsidium zu bestimmen. Dieses soll aus zwei Vereinsmitgliedern bestehen und umgehend seine Tätigkeit aufnehmen. Der Aufsichtsrat wird zeitnah über die personelle Zusammensetzung einen Beschluss fassen.

    Mit dem Dresdner Rechtsanwalt Michael Bürger stand seit der jüngsten Wahl des Präsidiums während der Mitgliederversammlung im November 2017 ein Mitglied als Nachrückekandidat bereits fest. Die Aufsichtsräte führten mit ihm am Dienstag ein Gespräch, in dem Michael Bürger seine Bereitschaft erklärte, in das Übergangspräsidium einzutreten.

    Ebenfalls am Dienstag erklärte der Journalist und TV-Börsenexperte Holger Scholze gegenüber dem Aufsichtsrat seine Bereitschaft zur Mitarbeit im Übergangspräsidium, das sich nach der offiziellen Aufnahme der Arbeit konstituieren und bis zur Nachwahl der vakanten Präsidiumsposten amtieren wird.

    Michael Bürger und Holger Scholze sind langjährige Dynamo-Mitglieder und -Fans. Der Aufsichtsrat ist überzeugt, dass sie in der Lage sind, die anstehenden Aufgaben mit großem Engagement, Souveränität und Sachkunde zu meistern.

    In der Verantwortung des Übergangspräsidiums liegt es unter anderem, die für den 17. November 2018 geplante Ordentliche Mitgliederversammlung weiter vorzubereiten.

    Die Wahl des Präsidiums wird aller Voraussicht nach am 19. Dezember 2018 dann auf einer Außerordentlichen Mitgliederversammlung erfolgen. Dies wurde erforderlich durch den fristlosen Rücktritt des Präsidiums am 30. September 2018. Die Vereinssatzung schreibt zur Vervollständigung des Präsidiums einen Zeitplan von zwölf Wochen vor.

    Vereinsmitglieder, die für die Wahl des Gremiums kandidieren wollen und dem Verein seit mindestens einem Jahr als Mitglied angehören, können sich dafür ab sofort bewerben.

    Die Bewerbungsunterlagen müssen aufgrund des engen Zeitplans allerdings kurzfristig bis zum Dienstag, dem 9. Oktober 2018, auf der Geschäftsstelle der SG Dynamo Dresden (Enderstraße 94 in 01277 Dresden) eingegangen sein. Der Bewerbungsunterlagen für das Präsidium sind die Unterschriften von zwölf Mitgliedern hinzuzufügen, die die Kandidatur befürworten.

    Michael Bürger wird dem neuen Präsidium als Nachrückekandidat fest angehören. Dies bedeutet, dass mindestens noch drei Kandidaten für die Wahl des Präsidiums gefunden werden müssen, damit eine Wahl am 19. Dezember stattfinden kann.

    Der Aufsichtsrat der SGD steht potenziellen Bewerbern für die vakanten Stellen im Präsidium sehr gern unter aufsichtsrat@dynamo-dresden.de für Rückfragen und weitere Informationen zur Verfügung.

    Aufsichtsrat
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    Geschrieben von:  Stephan R.T.

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