SG Dynamo Dresden, 11. August 2010
Die Fangemeinschaft Dynamo hat am Montag, dem 9. August 2010 im Zusammenhang mit der praktizierten Trennung der einzelnen Sektoren im Rudolf-Harbig-Stadion Strafanzeige gegen unbekannt gestellt. Dabei geht es nicht nur um das eingeschränkte Stadionerlebnis für die Zuschauer, sondern vor allem um deren Sicherheit.
Mit der Fertigstellung des neuen Stadions wurden die Sicherheitsvorkehrungen für den Spielbetrieb geändert. Fortan wurden die Zuschauer in sechs Sektoren getrennt. Neben der nachvollziehbaren Begründung, ein Aufeinandertreffen gegnerischer Fans innerhalb des Stadions verhindern zu wollen, wurde für die Trennung innerhalb des Heimbereiches die Entfluchtung als einziger Grund benannt. Dabei wurde der Fangemeinschaft Dynamo seitens der SG Dynamo Dresden immer wieder beteuert, dass diese Selektierung nicht im Interesse des Vereins liegt, sondern ausschließlich auf der Sächsischen Versammlungsstättenverordnung (SächsVStättVO) und die Entscheidungen des Bauaufsichtsamtes beruht.
Im Zusammenhang mit den erschütternden Ereignissen am 24. Juli 2010 in Duisburg und dem Spiel der U20-Frauen-WM, das einen Tag später im Rudolf-Harbig-Stadion stattgefunden hatte, stellen sich mehrere Fragen, die nun durch die Staatsanwaltschaft geklärt werden sollen. Zum einen konnten wir in Duisburg beobachten, zu welch verheerenden Folgen die Kanalisierung von größeren Menschenmengen durch einen einzelnen Zugang führen kann, zum anderen wurde einen Tag später im Rudolf-Harbig-Stadion komplett auf die Sektorentrennung verzichtet. Da zu diesem Länderspiel deutlich mehr als 20.000 Zuschauer anwesend waren, wurde die Begründung für die Sektorentrennung ad absurdum geführt. Konnte man am 25. Juli noch davon ausgehen, dass die Öffnung der Sektorenbegrenzung eine erste Reaktion auf die Ereignisse des Vorabends waren, musste bereits während des Spiels gegen den FC Carl Zeiss Jena festgestellt werden, dass die Begrenzungen erneut geschlossen waren. Es ist davon auszugehen, dass entweder zum Länderspiel, oder aber beim Punktspiel gegen Jena durch die völlig unterschiedlichen Entscheidungen eine Gefahr für die Zuschauer im Evakuierungsfall bestanden hat. Da diese mindestens billigend in Kauf genommen wurde, hat sich die Fangemeinschaft Dynamo entschlossen, Strafanzeige gegen unbekannt zu stellen. Damit ist die Hoffnung verbunden, dass die Staatsanwaltschaft gegen alle Verantwortlichen ermittelt und innerhalb des Verfahrens feststellt, dass eine Evakuierung im Ernstfall nicht wie in Duisburg durch einen einzigen Zugang, sondern zur Vermeidung einer Panik durch mehrere alternative Fluchtwege ermöglicht werden muss.
Kay Schirmer (Vorstand Fangemeinschaft Dynamo e.V.): „Es ist völlig unverständlich, dass die Sicherheit der Zuschauer bei vergleichbaren Veranstaltungen unterschiedlich abgesichert werden soll. Nicht nachvollziehbar ist dabei, warum der DFB mit seiner jahrelangen Erfahrung bei der Organisation von Veranstaltungen das Öffnen der Sektorenbegrenzungen erreichen kann, dies aber der SG Dynamo Dresden als Veranstalter verwehrt wird. Entstanden ist dabei der Eindruck, dass es den entscheidenden Personen nicht um die Sicherheit der Zuschauer geht, sondern andere Faktoren eine Rolle spielen. Im Sinne der Zuschauer und deren Sicherheit gilt es nun, dies durch die Staatsanwaltschaft klären zu lassen.“
Katja Männig
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Geschrieben von: Stephan R.T.
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