1. FC Magdeburg, 13. Dezember 2017
Am gestrigen Dienstag, 12. Dezember 2017 hat das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) den 1. FC Magdeburg aufgrund eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 20.000 Euro belegt. Hiervon kann der 1. FC Magdeburg 5.000 Euro für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen einsetzen.
Das Fehlverhalten der eigenen Anhänger geht auf die Heimpartie des 1. FC Magdeburg gegen den F.C. Hansa Rostock zurück. In der Partie, welche am 9. September 2017 in der MDCC-Arena Magdeburg ausgetragen wurde, kam es zum Abbrennen von Pyrotechnik.
Der 1. FC Magdeburg hat Zeit, binnen 24 Stunden gegen das Urteil Einspruch einzulegen.
FCM
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Geschrieben von: Stephan R.T.
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