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  • BFV, 30. April 2020

     

    Kurzarbeit im Hauptamt wird zum 1. Mai eingeführt


    Von:  Stephan R.T.

    Die Folgen der Covid-19-Pandemie machen auch vor dem Bayerischen Fußball-Verband (BFV) nicht Halt: Der größte der 21 Landesverbände unter dem Dach des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) rechnet bekanntlich mit Einbußen von bis zu 7,5 Millionen Euro im laufenden Haushaltsjahr und versucht, das Defizit im Interesse seiner fast 4.600 Vereine überall dort zu minimieren, wo es möglich ist. Außerdem trägt der BFV der Tatsache Rechnung, dass der Spielbetrieb aktuell bis mindestens 31. August 2020 ausgesetzt ist: Ab 1. Mai 2020 gilt demnach für das hauptamtliche Personal Kurzarbeit. Im Schnitt wird die Arbeitszeit der rund 80 festangestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter um die Hälfte reduziert.

    „Bedingt durch die aktuelle Aussetzung des Spielbetriebs in ganz Bayern, der elementaren Aufgabe des BFV, fallen unterschiedliche Aufgaben nicht mehr in dem Maße an, wie das zu normalen Zeiten der Fall ist“, sagt BFV-Schatzmeister Jürgen Faltenbacher: „Entsprechend bleibt uns in weiten Teilen kein anderes Mittel als das der Kurzarbeit, um diesem Umstand gerecht zu werden. Unser ausdrücklicher Dank gilt den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie dem Betriebsrat, die unsere Entscheidung mittragen und uns entgegenkommen. Der BFV selbst verliert durch diese Krise mehrere Millionen an Einnahmen und beschäftigt sich fast täglich damit, wie er dieses Haushaltsloch von prognostizierten rund 7,5 Millionen Euro bestmöglich kompensieren kann, um für seine Vereine überlebensfähig zu bleiben und trotzdem weiterhin für alle Belange da zu sein. Bei den Modalitäten zur Kurzarbeit wurde berücksichtigt, dass die Erreichbarkeit aller Fachabteilungen und der sieben Bezirksgeschäftsstellen weitgehend gewährleistet ist. So können die noch anfallenden Aufgaben rasch bearbeitet werden und der Prozess des weiteren Umgangs mit der Saison 2019/20 ist sichergestellt.“

    Fabian Frühwirth

    Geschrieben von:  Stephan R.T.

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