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  • 09. März 2007

     

    Lok Leipzig: Aus dem Pokal ausgeschlossen


    Von:  Systema

    Nach den Vorfällen beim Pokalspiel des 1. FC Lokomotive Leipzig gegen den FC Erzgebirge Aue II hat das Sportgericht des Sächsischen Fußball-Verbandes (SFV) am Freitag die Urteile verhängt. Wegen des Abbrennens von Feuerwerkskörpern müssen die Leipziger 2.000 Euro Strafe zahlen und wurden zudem aus dem nächsten Landespokal-Wettbewerb 2007/08 ausgeschlossen. „Wir nehmen dieses Urteil nicht an“, erklärte der Lok-Vorsitzende Steffen Kubald. Der Verein wird also in Berufung gehen, das Urteil ist damit noch nicht rechtskräftig.

    „Beim Strafmaß gegen den 1. FC Lok hat das Sportgericht die Intensität und das Ausmaß der Ereignisse, die einschlägigen Vorbelastungen des Vereins aus dem Verhalten seiner ‚Anhänger’ sowie die Gefahrenlage strafschärfend bewertet, die der Verein mit verursacht habe und die nach dem Spiel in gewalttätige Auseinandersetzungen gemündet habe. Hierdurch sei das Vertrauen der sportinteressierten Öffentlichkeit in den ungefährdeten und gewaltfreien Besuch von Fußballspielen massiv erschüttert worden. Eine Platzsperre bzw. Spielen unter Öffentlichkeitsausschluss kam nicht in Betracht, da das Sportgericht insoweit die zwischenzeitlich eingeleiteten zielgerichteten Sicherheitsmaßnahmen von Verein, Stadt und DFB-Sicherheitsausschuss als ausreichend bewertete, um künftige Vorfällen vorzubeugen“, erklärte der SFV in einer Presseerklärung.

    Der FC Erzgebirge Aue wurde im Übrigen mit einer Geldstrafe in Höhe von 1.000 Euro belegt.

    Geschrieben von:  Systema

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