SG Dynamo Dresden, 11. November 2021
Die für Samstag, den 13. November 2021, geplanten Mitgliederversammlungen für die Geschäftsjahre 2020 und 2021 sowie die im Vorfeld geplante Außerordentliche Mitgliederversammlung zum Anteilserwerb an der SG Dynamo Dresden Merchandising GmbH werden aufgrund der aktuellen Sächsischen Coronavirus-Schutz-Verordnung vom 5. November 2021 erneut auf einen späteren Zeitpunkt verschoben.
Nachdem die Durchführung zunächst als sogenannte ‚3G-Veranstaltung‘ geplant und vorbereitet wurde, lässt dies die aktuelle Coronavirus-Schutz-Verordnung des Freistaates Sachsen nicht mehr zu. Damit kann durch die Sportgemeinschaft Dynamo Dresden e.V. nicht sichergestellt werden, dass alle Mitglieder an der wichtigsten Vereinsversammlung des Jahres wie geplant teilnehmen können. Zwar untersagt die neue Coronavirus-Schutz-Verordnung die Durchführung der Mitgliederversammlung nicht, sondern knüpft diese an geänderte Bedingungen, welche erstmals durch das Überschreiten der sogenannten Vorwarnstufe greifen: Konkret die Einhaltung der sogenannten ‚2G-Regelung‘, wonach nur noch bereits geimpfte und genesene Mitglieder teilnehmen dürfen. Da bekanntermaßen in Sachsen ein erheblicher Teil der Menschen und damit auch der SGD-Mitglieder nicht geimpft ist, führt dies faktisch dazu, dass diese nicht-geimpften oder nicht-genesenen Mitglieder von der Teilnahme ausgeschlossen wären. Es wäre diesen Mitgliedern auch nicht mehr möglich, die Voraussetzungen bis zum 13. November 2021 zu schaffen, sodass sich die Sportgemeinschaft Dynamo Dresden gegen die Durchführung und für die Verschiebung auf einen noch festzulegenden Termin entschieden hat.
Die SGD-Mitglieder wurden heute über die kurzfristige Terminverschiebung persönlich sowie über die Vereinsmedien informiert. Weitere Informationen folgen zeitnah.
Lennart Westphal
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Geschrieben von: Stephan R.T.
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