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  • BFV, 03. Mai 2016

     

    Nachwuchsteams erhalten bei Jugendausschüttung mehr Geld


    Von:  Stephan R.T.

    Das Präsidium des Berliner Fußball-Verbandes (BFV) hat auf Vorschlag des Finanzausschusses eine erneute Erhöhung der Jugendausschüttung beschlossen. Im Jahr 2016 erhalten Berliner Fußballvereine 150 Euro pro gemeldete Jugendmannschaft.

    Die Jugendausschüttung ist eine Unterstützung aus Mitteln der Stiftung Deutsche Klassenlotterie Berlin (DKLB). Jährlich werden diese Gelder zur Förderung des Sports über den Landessportbund Berlin an die Berliner Sportfachverbände ausgezahlt. Aus diesen Fördergeldern unterstützt der BFV seit jeher die Jugendarbeit seiner Mitgliedsvereine, wenn sie die Sportförderungswürdigkeit besitzen.

    Bereits im vergangenen Jahr hatte das BFV-Präsidium die Ausschüttung für die Nachwuchsmannschaften um 10 Euro auf 140 Euro erhöht. Der diesjährige Beschluss bedeutet die dritte Erhöhung der Jugendausschüttung in drei Jahren. Mit insgesamt fast 300.000 Euro unterstützt der Berliner Fußball-Verband die knapp 2.000 Jugendmannschaften der Stadt.

    Bernd Schultz, Präsident des Berliner Fußball-Verbandes, sagt: „Die Nachwuchsarbeit gehört zu den wichtigsten Aufgaben im Fußballverein. Vereine, die in die Jugend investieren, leisten einen wichtigen Beitrag für die Zukunft unseres Sports. Mit der erneuten Erhöhung der Jugendausschüttung wollen wir ein klares Zeichen der Anerkennung setzen.“

    Jürgen Tillack, Vizepräsident für Finanzen im Berliner Fußball-Verband, fügt hinzu: „ Die Erhöhung der Jugendausschüttung spricht eine deutliche Sprache: Die Nachwuchsarbeit bildet das Fundament für den Fortbestand unseres Fußballsports und ermöglicht so die positive Weiterentwicklung von Vereinen und Verband. Den Ehrenamtlichen im Jugendbereich soll die finanzielle Unterstützung sagen: Weiter so!“

    Die Berliner Fußballvereine erhalten über die Höhe der Ausschüttung einen Bescheid vom Referat Finanzen & Verwaltung. Die Ausschüttung ist zweckgebunden und ausschließlich bestimmt für die Jugendarbeit im Verein. Sie wird bei Nachweis der Sportförderungswürdigkeit und der Gemeinnützigkeit auf das Vereinskonto überwiesen. Stichtag für die Erhebung der Mannschaftszahlen war der 31. März 2016.

    Die Zuwendungen aus DKLB-Mitteln müssen zweckgerecht verwendet und nachgewiesen werden. Die Überprüfung der Verwendungsnachweise erfolgt durch die DKLB-Prüfer des Finanzausschusses. Die Vereine sollten lediglich einige Hinweise beachten, die in den entsprechenden Verwendungsrichtlinien zusammengestellt sind.

    Kevin Langner

    Geschrieben von:  Stephan R.T.

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