SG Dynamo Schwerin, 21. Juni 2008
Aufgrund der Vorkommnisse rund um die Partie des letzten Landesligaspieltages zwischen dem TSV Bützow 1952 und der SG Dynamo Schwerin (0:3) verurteilte das Sportgericht des Landesfußballverbandes Mecklenburg-Vorpommern beide Mannschaften zu je 200 Euro Geldstrafe. Dies wurde mit dem nicht ausreichenden Ordnungsdienst begründet.
Des Weiteren entschied das Gericht, beide Punktspiele der neuen Serie 2008/09 zwischen diesen beiden Teams auf neutralem Platz und unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden zu lassen. Beiden Vereinen bleibt die Möglichkeit eine Berufung gegen das Urteil anzustreben.
Geschrieben von: DerEwigGestrige
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