Die-Fans.de

Stadien, Fans und Leidenschaft - Regionaler Fußball pur

Du bist hier:  Süden | Startseite » Aktuell » Artikel
NAVIJACI – Durch das ehemalige Jugoslawien
Ein 612-seitiges Buch und Reiseführer für Fußballfans – Voller Leidenschaft und Fankultur.
  • BFV, 11. November 2017

     

    SV Prutting vs. Türk Spor Rosenheim – Sportgericht fällt erste Urteile


    Von:  Stephan R.T.

    Das Kreissportgericht Inn/Salzach des Bayerischen Fußball-Verbandes (BFV) hat im Verfahren um die abgebrochene A-Klassen-Partie zwischen dem SV Prutting und Türk Spor Rosenheim die ersten Urteile gefällt. Das Spiel war am 15. Oktober beim Stand von 2:2 abgebrochen worden, weil Türk Spor Rosenheim nach fünf roten und zwei gelb-roten Karten nicht mehr die erforderliche Mindestanzahl von sieben Spielern auf dem Platz hatte (DFB-Fußballregeln, Regel 3). Nach dem Spielabbruch kam es zu Tumulten, an denen nach Ansicht des Sportgerichts Inn/Salzach beide Klubs gleichermaßen Schuld tragen. Ihren Anfang nahmen die Tumulte durch zunächst verbale Beschimpfungen seitens Pruttinger Zuschauer und einem Faustschlag gegen den Rosenheimer Spielertrainer.

    Insgesamt sprach das Kreis-Sportgericht in elf Einzelverfahren Urteile mit zum Teil langen Sperren und hohen Geldstrafen aus, zwei weitere Verfahren gegen mittlerweile identifizierte und an den Tumulten beteiligte Zuschauer, einer davon Vereinsmitglied, wurden aufgrund entsprechender Anhaltspunkte im Laufe der Verhandlungen eröffnet. Beide Vereine haben bis dato umfassend zur Aufklärung beigetragen. Das Verfahren wurde zudem von BFV-Verbandsanwalt Fritz Reisinger begleitet, der den Verfahren nach Eröffnung beigetreten ist.

    Urteile: Zum Teil lange Sperren und hohe Geldbußen für Mitglieder beider Vereine

    Die Partie wird gemäß §29 der Spielordnung mit 2:0 für Prutting gewertet, da Türk Spor Rosenheim die Unterschreitung der Mindest-Spieleranzahl durch seine Platzverweise zu verantworten hatte.

    Gegen sieben Spieler von Türk Spor Rosenheim, die während der Partie des Feldes verweisen worden waren und teilweise auch an den Ausschreitungen nach dem Spielabbruch beteiligt waren, wurden wegen rohem Spiel, Schiedsrichterbeleidigung, unsportlichem Verhalten und/oder Tätlichkeiten Sperren in Höhe von drei Spielen bis hin zu einer Dauer von 16 Monaten verhängt (§66 – 68 RVO), teilweise mit Bußgeldern in Höhe von 100 Euro. Der SV Prutting wurde wegen Verstoßes gegen die Platzdisziplin durch seine Zuschauer und eines mangelhaften Ordnungsdienstes mit einer Vereinsstrafe in Höhe von 500 Euro belegt (§73 RVO).

    Darüber hinaus erhielt ein ehemaliger Funktionär des SV Prutting, der nach Auswertung aller Beweismittel vom Sportgericht als Mitauslöser der Tumulte gesehen wird, eine Geldstrafe in Höhe von 300 Euro (§47, 48 RVO). Ein weiterer Spieler von Türk Spor Rosenheim, der erst nach dem Abbruch auffällig wurde, wird für sechs Monate gesperrt (§67 RVO). Beide hatten während der mündlichen Verhandlung ihr Fehlverhalten eingeräumt.

    Bei den Urteilen ist das Rechtsmittel der Berufung zulässig.

    Gegen einen als Zuschauer anwesenden Spieler von Türk Spor Rosenheim, der im Laufe der mündlichen Verhandlung als Täter während der Vorfälle nach Spielschluss identifiziert werden konnte, wird ein separates Sportgerichtsverfahren wegen Tätlichkeit eingeleitet (§67, 69 RVO), ebenso gegen Türk Spor Rosenheim wegen Verletzung der Platzdisziplin durch einen Anhänger des Vereins (§73 RVO).

    Der Sachverhalt, wie ihn das Sportgericht rekonstruiert hat: Die Partie zwischen dem SV Prutting und Türk Spor Rosenheim war am 15. Oktober beim Stand von 2:2 abgebrochen worden, nachdem nach fünf roten Karten und zwei gelb-roten Karten gegen Spieler von Türk Spor Rosenheim die Mindest-Spieleranzahl unterschritten war. Nach dem Pruttinger Ausgleich zum 2:2 hatten Rosenheimer Spieler vehement gegen die Anerkennung des Treffers protestiert und den Schiedsrichter beleidigt. Dieser zeigte daraufhin drei Spielern Rot, einem weiteren Gelb-Rot. Nachdem zwei weitere Rosenheimer nach den Platzverweisen versucht hatten, den Unparteiischen körperlich zu bedrängen, sahen auch sie wegen unsportlichen Verhaltens die rote Karte. Zu diesem Zeitpunkt waren die Gäste aus Rosenheim nach einer gelb-roten Karte bereits in Unterzahl.

    Nach Abbruch der Partie kam es zunächst zu verbalen Beschimpfungen seitens der Pruttinger Zuschauer. Nach einem Faustschlag gegen den Rosenheimer Spielertrainer gerieten in der Folge Spieler aus Rosenheim und Zuschauer aus Prutting aneinander. Spieler aus Prutting waren nach Auffassung des Sportgerichts nicht an den Tumulten nach dem Spielabbruch beteiligt. Das bestätigten während der mündlichen Verhandlung auch die Verantwortlichen von Türk Spor Rosenheim.

    Konfliktmanagement und Verbandsaufsicht

    Unabhängig von der umgehend eingeleiteten umfassenden sportgerichtlichen Aufarbeitung wurde vom Bayerischen Fußball-Verband auch sofort das BFV-Konfliktmanagement eingeschaltet. Das bayernweite Netzwerk aus geschulten Konfliktmanagern tritt als neutraler Vermittler auf und ergreift in Zusammenarbeit mit den Konfliktbeteiligten Maßnahmen, um künftige Vorfälle zu vermeiden. Zudem wurden die folgenden Spiele von Türk Spor Rosenheim unter Verbandsaufsicht gestellt, um den Verein zu schützen und möglichen Vorverurteilungen entgegenzuwirken. Bis dato verliefen alle weiteren Partien des SV Prutting und von Türk Spor Rosenheim reibungslos. Über weitere mögliche Maßnahmen wird aktuell beraten.

    Thomas Müther

    Geschrieben von:  Stephan R.T.

Kommentare

    Kommentar schreiben

     

    Copyright 2007  Die Fans Media GmbH

    Diese Website nutzt Cookies. Durch die Nutzung unserer Website stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Mehr Infos: Hier erfahrt ihr alles zum Datenschutz.