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  • FC Augsburg, 27. August 2021

     

    Schülerinnen und Schüler bei Stadionbesuch von Testpflicht ausgenommen


    Von:  Stephan R.T.

    In der neuen Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, die seit dem 23. August gültig ist, wurde festgehalten, dass Schülerinnen und Schüler, die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen, von den Testnachweiserfordernissen in Bezug auf die GGG-Regeln befreit sind. Da dies auch während der Sommerferien gilt, wird der FCA diese Ausnahmeregelung auch bereits ab dem Heimspiel gegen Bayer 04 Leverkusen am Samstag, 28. August, (15.30 Uhr) umsetzen.

    Das bedeutet, dass Schülerinnen und Schüler, die das Spiel in der WWK ARENA besuchen wollen, von der Nachweispflicht der sonst gültigen GGG-Regel ausgenommen sind. Diese Ausnahme von der GGG-Regel kann durch Vorzeigen eines aktuellen Schülerausweises, einer aktuellen Schulbesuchsbestätigung oder auf andere Weise, etwa Vorlage eines Schülertickets geltend gemacht werden. Die Kontrolle erfolgt direkt am auf dem Ticket zugewiesenen Stadioneingang. Die Ausnahmeregelung gilt im Übrigen nur für Schülerinnen und Schüler, die auch in den Sommerferien noch als solche geführt werden, wobei jedoch das Alter unerheblich ist. Dies bedeutet, dass ehemalige, im Frühsommer ausgeschiedene Schüler, nicht von der Testnachweispflicht befreit sind.

    Trotz der Ausnahme beim GGG-Nachweis besteht auch für Schülerinnen und Schüler die generelle Maskenpflicht (FFP2- oder medizinischer Mund-Nasen-Schutz) auf dem Stadiongelände. Dazu gehören auch bereits die Parkplätze. Am zugewiesenen Sitzplatz kann die Maske abgenommen werden.

    Für das Spiel gegen Leverkusen sind noch Tickets über den Online-Ticketshop auf fcaugsburg.de erhältlich. Diese werden als Print@home-Tickets ausgestellt bzw. können mobil über eine Wallet-App genutzt werden. Eine Tageskasse am Spieltag gibt es nicht. Ein Sitzplatz kostet in allen Tribünenbereichen für Erwachsene 19,07 Euro. Kinder- und Jugendliche (bis einschließlich 14 Jahren) zahlen nur 9,07 Euro. Das ist beim Stadionbesuch für alle anderen Personengruppen zu beachten:

    - Zutritt zum Stadion ist aufgrund der aktuellen Corona-Verordnung am Spieltag ausschließlich mit einem ‚GGG-Nachweis‘ möglich. Es muss also einer der folgenden Nachweise vor Ort vorliegen:
    • ein aktuelles, negatives COVID-19-Testergebnis, das beim Stadionzutritt nicht älter als 24 Stunden (bei einem Antigen-Schnelltest) bzw. 48 Stunden (bei einem PCR-Test) ist
    • Nachweis über einen vollständigen Impfschutz
    • Nachweis der Genesung nach einer Corona-Erkrankung

    - Die Nachweiserbringung sollte digital in einer der folgenden Apps erbracht werden: Corona-Warn-App und CovPass-App. Hierdurch kann die Nachweiskontrolle am Einlass beschleunigt werden. Sollte ein digitaler Nachweis nicht möglich sein, so kann an der WWK ARENA an einigen Anlaufstellen der entsprechende Nachweis verifiziert werden. Hierbei ist mit zusätzlichen Wartezeiten zu rechnen. Mit dem Nachweis ist parallel auch ein Identifikationsdokument (Personalausweis, Reisepass) vorzuzeigen.

    - Es besteht generelle Maskenpflicht (FFP2- oder medizinischer Mund-Nasen-Schutz) auf dem Stadiongelände. Dazu gehören auch bereits die Parkplätze. Am zugewiesenen Sitzplatz kann die Maske abgenommen werden.

    - Der FCA empfiehlt durch die zusätzliche Kontrollmaßnahmen zu einer frühzeitigen Anreise, um mögliche Wartezeiten, gerade kurz vor Spielbeginn, zu vermeiden.

    Dominik Schmitz

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    Geschrieben von:  Stephan R.T.

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