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  • BFV, 14. Mai 2021

     

    Sportgericht liegt Einspruch zum Beendigungsmodus des Landespokals vor


    Von:  Stephan R.T.

    Ein Oberligist hat Einspruch gegen die Beiratsentscheidung beim Sportgericht eingelegt, den Wettbewerb nur mit den fünf Regionalligisten zu Ende zu spielen. Das Sportgericht des Berliner Fußball-Verbandes hat das Präsidium am heutigen Freitag aufgefordert, innerhalb der nächsten sieben Tage eine Stellungnahme einzureichen. In einer Abstimmung des Spielausschusses wurde entschieden, dass angesetzte Viertelfinale am Samstag, den 15. Mai 2021 (13.30 Uhr) zwischen dem FC Viktoria 1889 Berlin und Tennis Borussia planmäßig stattfinden zulassen (rbb24 überträgt live). Dieses wird darin begründet, dass die Senatsverwaltung für Inneres und Sport den Oberligisten und dem Berliner Fußball-Verband mehrmals schriftlich dargelegt hat, dass die Vereine der Oberliga keine Trainings- und Spielerlaubnis erhalten.

    Die vom BFV-Beirat bestätigte Beschlussvorlage sieht vor, dass der seit November 2020 unterbrochene Wettbewerb unter den fünf verbliebenen Regionalligisten BFC Dynamo, Berliner AK 07, VSG Altglienicke, Viktoria Berlin und Tennis Borussia Berlin ausgespielt wird. Alle anderen Vereine sollen für den Verzicht auf die weitere Beteiligung in angemessener Höhe entschädigt werden. Der Spielausschuss des BFV hatte den weiteren Ablauf im AOK-Landespokal mit den 32 im Wettbewerb verbliebenen Klubs zuvor in mehreren Videokonferenzen abgestimmt. In den Gesprächen waren alle beteiligten Vereine zu der mehrheitlichen Übereinkunft gekommen.

    Joachim Gaertner, Präsidialmitglied Spielbetrieb im Berliner Fußball-Verband, sagt: „In allen Gesprächen mit den verbleibenden 32 Pokalmannschaften war stets der gemeinsame Nenner, dass Berlin am 29. Mai 2021 am Finaltag der Amateure teilnehmen soll. So sehr ich die persönlichen Interessen des Beschwerdeführers nachvollziehen kann, so fehlt mir gleichzeitig der Blick für das allgemeine Interesse des Berliner Amateurfußballs. Die Senatsverwaltung hat eindeutig festgelegt, dass die Teams unterhalb der Regionalliga keine Trainings- und Spielerlaubnis erhalten. Das kann man kritisieren, die Fakten kann jedoch der Beschwerdeführer nicht ausblenden. Insofern hoffe ich sehr, dass das Sportgericht die Rechtsposition des Spielausschusses bestätigt und der Zeitplan für die vier verbleibenden Pokalspiele nicht in Frage gestellt wird.“

    Vera Krings

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    Geschrieben von:  Stephan R.T.

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