Die-Fans.de

Stadien, Fans und Leidenschaft - Regionaler Fußball pur

Du bist hier:  Süden | Startseite » Aktuell » Artikel
NAVIJACI – Durch das ehemalige Jugoslawien
Ein 612-seitiges Buch und Reiseführer für Fußballfans – Voller Leidenschaft und Fankultur.
  • BFV, 21. September 2018

     

    Sportgericht wertet Toto-Pokal-Achtel finale wegen Schweinfurter Verstoß gegen die Regionalligaspielordnung mit 2:0 für den FC Würzburger Kickers


    Von:  Stephan R.T.

    Das Sportgericht Bayern des Bayerischen Fußball-Verbandes (BFV) unter Vorsitz von Dr. Christoph Kern (Augsburg) hat im Einspruchsverfahren des FC Würzburger Kickers gegen die Wertung des Toto-Pokal-Achtelfinalspiels vom 12. September 2018 beim 1. FC Schweinfurt 05 unter Berücksichtigung aller Stellungnahmen der betroffenen Vereine ein Urteil getroffen, das eine Spielwertung gegen den FC 05 nach sich zieht. Außerdem wurde eine Geldstrafe in Höhe von 250 Euro gegen die Nullfünfer verhängt, die auch die Verfahrenskosten (51 Euro) zu tragen haben.

    Demnach gilt unstrittig als erwiesen, dass der 1. FC Schweinfurt 05 nicht die in der Regionalligaspielordnung, die für Klubs aus dieser Spielklasse auch Gültigkeit im Toto-Pokalwettbewerb besitzt, festgelegte zwingend erforderliche Anzahl von vier Spielern, die am 1. Juli 2018 das 23. Lebensjahr noch nicht vollendet haben durften (U23-Spieler), im Kader hatte. Der Regionalligist hatte nachweislich lediglich drei U23-Spieler im amtlichen Spielberichtsbogen eingetragen. Diesen Verstoß hatte der Drittligist aus Würzburg, der die Partie im Willy-Sachs-Stadion mit 1:3 (0:2) verloren hat, beim BFV am 13. September 2018 form- und fristgerecht angezeigt.

    Mit dem bereits rechtskräftigen Urteil, gegen das keine Rechtsmittel eingelegt werden können, kommt es zu einer 2:0-Spielwertung zugunsten der Würzburger, die nun entsprechend der Regularien anstelle der Nullfünfer ins Viertelfinale einziehen und dort auswärts auf den FV Illertissen treffen. Die Partie wird jetzt zeitnah und in Rücksprache mit beiden Klubs angesetzt, kann aber am Regelspieltag 3. Oktober 2018 nicht ausgetragen werden, weil die Kickers bereits am 1. Oktober ihre Drittliga-Partie beim TSV 1860 München bestreiten. Eine Neuauslosung der Viertelfinalbegegnungen ist nicht erforderlich, da sich durch die sportgerichtliche Entscheidung erkennbar keine Nachteile für die noch am Pokalwettbewerb beteiligten anderen Vereine ergeben.

    Fabian Frühwirth

    Geschrieben von:  Stephan R.T.

Kommentare

    Kommentar schreiben

     

    Copyright 2007  Die Fans Media GmbH

    Diese Website nutzt Cookies. Durch die Nutzung unserer Website stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Mehr Infos: Hier erfahrt ihr alles zum Datenschutz.