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  • SpVgg Bayern Hof 1910, 26. Mai 2011

     

    Stellungnahme von Präsident Reiner Denzler zur Sportgerichtsverhandlung am morgigen Freitag


    Von:  Stephan R.T.

    Seit dem Heimspiel gegen die zweite Vertretung des FC Ingolstadt befindet sich die SpVgg Bayern Hof im Dauerstreit mit dem Bayrischen Fußball-Verband (BFV). Bei der genannten Partie waren Bierbecher Richtung Spielfeld geflogen, woraufhin der Verband den Verein mit einer Geldstrafe von 1.000 Euro und drei Punkten Abzug belegte. Der Punktabzug wurde zwar mittlerweile auf zwei Punkte reduziert, aber dennoch könnte dies für die Hofer der Abstieg aus der Bayernliga bedeuten.

    Die Verantwortlichen der SpVgg Bayern Hof wollten sich das daher nicht gefallen lassen und haben vor dem Landgericht Hof die Aussetzung des Punktabzugs erwirkt. Da aber der BFV das Verfahren unbedingt vor dem letzten Spieltag am kommenden Wochenende beenden möchte, wurde nun kurzfristig für den morgigen Freitag ein Wiederaufnahmeverfahren angesetzt.

    Zu der erneuten Verhandlung wurde unter anderem auch der Hofer Trainer Norbert Schlegel geladen, der nun einen Tag vor dem entscheidenden Heimspiel gegen den FC Ismaning in das 300 Kilometer entfernte München reisen soll und dem somit die Möglichkeit genommen wird, das Abschlusstraining zu leiten. Bei der SpVgg Bayern Hof füllt man sich im Abstiegskampf dadurch klar benachteiligt, was auch aus der Stellungnahme von Reiner Denzler, Präsident der SpVgg Bayern Hof, deutlich wird:

    Stellungnahme von Reiner Denzler, Präsident der SpVgg Bayern Hof:

    Wir werden nunmehr auch beantragen, den Antrag auf Wiedereröffnung des Verfahrens zurückzuweisen, da die Voraussetzungen der Wiederaufnahme nicht vorliegen und (erneut) gegen grundlegende rechtsstaatliche Grundsätze verstoßen wurde. Die Wiederaufnahme wurde offensichtlich beschlossen, ohne dass uns rechtliches Gehör gewährt wurde. Es ist nicht einmal bekannt, von wem sie beschlossen wurde.

    Außerdem betrachten wir die Durchführung eines Verfahrens am Freitagabend um 19.30 Uhr in München – angesichts der Entfernung von Hof nach München und der Tatsache, dass auch der Trainer erscheinen soll, als willkürlich und ‚nicht juristisch‘ als Unverschämtheit. Offensichtlich sollen – neben den verbandsrechtlichen Attacken – unsere Mannschaft, Trainer und Verein in Unruhe und Schrecken versetzt werden – im Hinblick auf das anstehende Spiel am Samstag.

    Diese Umstände werden uns auch veranlassen, juristische Gedanken anzustellen, ob nicht durch eine solche Verfahrensweise insgesamt der Auf- und Abstieg durch nicht sportliche Maßnahmen entscheidend geprägt wird.

    Ein letztes Wort zur Pressemitteilung des BFV vom 24.05.2011:

    Der BFV schreibt: „Auf die Angemessenheit des Punktabzugs durch das Verbands-Sportgericht geht das Landgericht Hof nicht ein. In der Begründung seines Beschlusses kommt das Landgericht Hof lediglich zu einer anderen Beurteilung, ob der Becherwurf nach Spielende Personen, die sich auf dem Weg in die Kabine befanden, getroffen hat oder nicht.“ Das Landgericht Hof hat nur einen von vielen Verstößen gegen rechtsstaatliche Grundsätze aufgegriffen. Es hat festgestellt, dass die dem Urteil zugrunde liegende Tatsachenfeststellung bei objektiver, an rechtsstaatlichen Grundsätzen ausgerichteter Tatsachenermittlung nicht nachvollziehbar ist. Weitere Feststellungen zur Angemessenheit, Verhältnismäßigkeit, der Übereinstimmung der Rechts- und Verfahrensordnung mit rechtsstaatlichen Grundsätzen musste das Landgericht Hof auch nicht treffen. Gleichwohl werden deshalb die weiteren Verstöße des Urteils dadurch nicht sanktioniert. Nach unserer Ansicht liegt ein gesamtes Bündel von Verstößen gegen rechtsstaatliche Grundsätze vor, die in einem Hauptsacheverfahren sicherlich geklärt werden.

    Die unterschwellige Darstellung des Bayerischen Fußballverbandes, es liege „nur ein Verstoß gegen die Tatsachenfeststellung vor“ und alle anderen Feststellungen wären deshalb rechtswirksam, ist juristisch nicht haltbar, jedenfalls nicht, bevor ein ordentliches Gericht über die weiteren geltend gemachten gravierenden Verstöße entschieden hat. Auch der Versuch, neben ein rechtswirksames Urteil nunmehr ein neues Urteil zu stellen, um die Entscheidung des Landgerichts Hof ‚auszuhebeln‘, halten wir für einen untauglichen und unwürdigen Versuch.


    Zur Tabelle der Bayernliga

    Geschrieben von:  Stephan R.T.

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