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  • BFV, 17. Oktober 2019

     

    Stellungnahme zur Nachahmung des türkischen Militärgrußes


    Von:  Stephan R.T.

    Laut Satzung (§2) des Berliner Fußball-Verbandes sind der BFV und seine Vereine parteipolitisch, weltanschaulich und ethisch neutral.

    Sollte ein Spieler die politisch motivierte Jubel-Geste nachahmen, kann es zu sportrechtlichen Konsequenzen kommen. In diesem Fall werden entsprechende Stellungnahmen eingeholt. Laut BFV-Rechts- und Verfahrensordnung §46 sind derartige Provokationen (unsportliches Verhalten) nicht erlaubt.

    Der Berliner Fußball-Verband vertritt Werte wie Fairplay, Toleranz, Gewaltfreiheit, Vielfalt und Respekt. Politisch motivierte Provokationen, gleich aus welcher Richtung, gehören daher nicht auf den Fußballplatz.

    Der Berliner Fußball-Verband steht in engem Kontakt mit seinen Vereinen, speziell denen, die in diese Thematik involviert sein können, sucht den offenen Dialog und versucht zu sensibilisieren. Der BFV appelliert an seine Vereine, die Fußballplätze frei von provokativen politischen Gesten oder Statements zu halten.

    Vera Krings

    Geschrieben von:  Stephan R.T.

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