Berliner AK 07, 09. Oktober 2013
Auf mehrfache Nachfrage teilen wir mit, dass mit Urteil des Landgerichts Leipzig dem Berliner AK 07 nicht untersagt worden ist, zu behaupten, dass rassistische Beleidigungen auf der Haupttribüne stattgefunden haben. Das Landgericht bestätigt „konkrete Verdachtsmomente“ für solche Beleidigungen und hat den hierauf bezogenen Unterlassungsantrag vom 1. FC Lok Leipzig abgelehnt.
Aus der Urteilsbegründung ergibt sich weiterhin, dass das Landgericht es aufgrund von Videoaufnahmen als glaubhaft gemacht ansieht, dass der Präsident des BAK 07 vom Stehbereich unterhalb der Tribüne mit Bier bespritzt wurde.
Hinsichtlich der weiteren Übergriffe, von denen Besucher des Spiels berichteten, hielt das Landgericht die vorgelegten Beweise für nicht ausreichend. Der Vorstand überlegt, gegen das Urteil Rechtsmittel einzulegen, soweit dem Antrag stattgegeben wurde. Der Rechtsstreit geht daher vermutlich weiter.
Ingo Müller
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Geschrieben von: Stephan R.T.
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