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  • BFV, 22. Mai 2018

     

    Verbands-Sportgericht leitet Verfahren gegen den Regionalligisten FC Pipinsried ein


    Von:  Stephan R.T.

    Das Verbands-Sportgericht (VSG) des Bayerischen Fußball-Verbandes (BFV) unter dem Vorsitz von Oskar Riedmeyer hat ein Verfahren gegen Regionalligist FC Pipinsried eingeleitet, das gravierende Auswirkungen auf die Reihung der Klubs in der Abschlusstabelle der jetzt zu Ende gegangenen Saison 2017/18 und somit auf die an diesem Freitag beginnende Relegation haben könnte. „Vor dem Hintergrund dieser Tragweite haben wir am heutigen Dienstag ebenso vorsorglich wie pflichtgemäß alle 19 Regionalligisten über die Eröffnung des Verfahrens informiert und unsere weitere Vorgehensweise dargelegt“, sagt Reinhold Baier, der als BFV-Vizepräsident auch für die Sportgerichtsbarkeit beim BFV zuständig ist.

    Der SV Seligenporten und der Verbandsanwalt haben beim BFV Anzeige gegen den FC Pipinsried erstattet und diese damit begründet, dass der Klub aus dem Landkreis Dachau gleich reihenweise Spieler eingesetzt habe, die kein Mitglied beim FC Pipinsried seien und daher auch in der Regionalliga Bayern nicht spielberechtigt gewesen sein sollen.

    „Das Verbands-Sportgericht hat wegen der Eilbedürftigkeit das Verfahren als oberste Instanz an sich gezogen“, erklärt Reinhold Baier: „Der Umstand, dass der SV Seligenporten die Anzeige erst nach Ende der Saison erstattet hat, kommt in dem ohnehin komplexen Verfahren noch erschwerend hinzu, zumal am Freitag die ersten Relegationsspiele angesetzt sind.“

    Ziel des BFV ist es, schnellstmöglich Zeugen zu hören und Beweise aufzunehmen, um zu einem Urteil zu kommen. „Dabei ist nochmals deutlich hervorzuheben, dass das VSG innerhalb der BFV-Strukturen völlig autark entscheidet und alleiniger Herr des Verfahrens ist. Seitens des VSG wurde der FC Pipinsried zu einer Stellungnahme aufgefordert. Auch der SV Seligenporten ist in der Pflicht, sämtliche Beweise offen zu legen und etwaige Zeugen kurzfristig zu benennen“, sagt Baier: „Weitere Einzelheiten zum Sachverhalt und mögliche Auswirkungen eines Urteils können wir nicht nennen, da es sich um ein laufendes Verfahren handelt.“

    Das VSG hat bereits für Mittwoch, 23. Mai 2018, eine mündliche Verhandlung angesetzt und wird auch zeitnah ein Urteil fällen. Der BFV wird umgehend nach dem Urteilsspruch alle Regionalligisten sowie die Öffentlichkeit über das weitere Vorgehen informieren.

    Fabian Frühwirth

    Geschrieben von:  Stephan R.T.

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