SG Dynamo Dresden, 14. Juni 2018
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat die SG Dynamo Dresden am Donnerstag, dem 14. Juni, wegen unsportlichen Verhaltens ihrer Anhänger in fünf Fällen im summarischen Verfahren zu einer Gesamtgeldstrafe von 26.000 Euro verurteilt.
In die Strafe sind insgesamt fünf Vorkommnisse bei den Auswärtsspielen beim SV Sandhausen (28. Januar 2018), bei Arminia Bielefeld (23. Februar 2018) und bei Holstein Kiel (14. April 2018) sowie beim Heimspiel gegen Fortuna Düsseldorf (28. April 2018) in der abgelaufenen Zweitliga-Saison 2017/18 eingeflossen.
Die SG Dynamo Dresden hat dem Urteil zugestimmt, es ist damit rechtskräftig.
Henry Buschmann
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Geschrieben von: Stephan R.T.
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