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  • BFV, 29. Oktober 2020

     

    Vorstand entscheidet am Montag wegen Corona-Pandemie über vorzeitige Winterpause


    Von:  Stephan R.T.

    Der Bayerische Fußball-Verband (BFV) wird mit Inkrafttreten des von Bund und Ländern beschlossenen vierwöchigen Freizeit- sowie Breitensport-Verbots am Montag, 2. November 2020, in einer Online-Sitzung des Vorstands über das Vorziehen der Winterpause für den gesamten Amateurfußball entscheiden. Für das jetzt anstehende Wochenende, an dem die staatlichen Vorgaben den Wettkampfspielbetrieb unter den bekannten Maßgaben explizit zulassen, hält der BFV auch an den erweiterten Verlegungsmöglichkeiten für seine Vereine fest. „Wer spielen möchte, dem wollen wir das auch nicht verwehren – und umgekehrt haben wir absolutes Verständnis für alle, die jetzt nicht mehr spielen möchten. Zuletzt hatte der überwiegende Teil der Vereine auch noch gespielt, zwei Drittel der Spiele haben am vergangenen Wochenende stattgefunden“, sagt BFV-Schatzmeister Jürgen Faltenbacher, der im Präsidium für den Spielbetrieb verantwortlich ist.

    Mit der schon im April getroffenen Entscheidung, die Saison 2019/20 nicht abzubrechen, sondern stattdessen fortzusetzen, hatte der BFV die Voraussetzung geschaffen, um flexibel auf pandemiebedingte Folgen reagieren zu können. Im Falle eines Abbruchs wäre es alleine schon zeitlich nicht möglich gewesen, eine neue Saison 2020/21 komplett auszutragen – zumal der Spielbetrieb in Bayern erst wieder am 19. September 2020 aufgenommen werden durfte. Seit dem Re-Start gingen an sieben Spieltagen insgesamt 43.208 Partien und damit nahezu 85 Prozent aller angesetzten Spiele über die Bühne, weit über eine Million Frauen und Männer, Jungen und Mädchen waren seither im Einsatz.

    „Wir respektieren die ab 2. November 2020 geltenden Maßnahmen, wenngleich diese harte Einschnitte zur Folge haben. Wenn der Amateurfußball aber seinen Beitrag dazu leisten kann, das große gemeinsame Ziel zu erreichen, den Kampf gegen das Virus zu gewinnen, dann wird er das auch fraglos tun – ohne Wenn und Aber! Das ist eine Selbstverständlichkeit in dieser für unsere ganze Gesellschaft extrem schwierigen und so noch nie dagewesenen Situation“, sagt BFV-Präsident Rainer Koch: „Es war wichtig und richtig, dass die Politik jetzt auch klare und für alle verbindliche Regelungen getroffen hat. Wir wissen, was der Breitensport Großes in den Vereinen bewegt, gerade wenn es darum geht, Gesundheitsvorsorge zu betreiben. Dass dies fortan nicht mehr für die Frauen und Männer, Jungen und Mädchen im ohnehin schon reduzierten Maße möglich ist, tut uns allen sehr weh. Darum ist es ganz besonders wichtig, dass dies nicht zum Dauerzustand wird – zumal wir mittlerweile wissen, dass das Infektionsrisiko beim Sport an sich äußerst gering ist. Dass Vereine und Verbände jetzt wiederholt vor extremen Herausforderungen stehen, liegt auf der Hand, wenn wir daran denken, dass Mitglieder fernbleiben müssen, sich womöglich ganz abwenden oder Kinder erst gar keinen Zugang mehr zum Fußball im Verein finden. Das muss die Politik bei allen ihren Entscheidungen im Blick haben – und wir werden alles dafür tun, dass dieser Blick nicht verloren geht. Das darf keinesfalls passieren.“

    Aufgrund der weiterhin hohen Corona-Infektionszahlen hatte der BFV im sogenannten Corona-Paragrafen 94 der Spielordnung die zusätzliche Möglichkeit kostenloser Spielverlegungen geschaffen – und zwar für alle Vereine von den Bayernligen abwärts, die in einer Region mit einem Sieben-Tage-Inzidenzwert ab 50 beheimatet sind oder nicht zu Partien in solche Gebiete reisen wollen (bzw. nicht gegen Gegner aus solchen Gebieten antreten wollen). Eine Zustimmung des gegnerischen Vereins ist dabei nicht erforderlich. Es reicht aus, einen Antrag beim jeweiligen Spielleiter zu stellen sowie den Gegner und den Schiedsrichter rechtzeitig über eine solche Entscheidung von Vereinsseite zu informieren.

    Fabian Frühwirth

    Geschrieben von:  Stephan R.T.

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