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  • VfL Osnabrück, 08. Juni 2017

     

    Zuschauerreduzierung beim ersten Heimspiel


    Von:  Stephan R.T.

    Der VfL Osnabrück wurde nach der mündlichen Verhandlung vor dem Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) am heutigen Donnerstag für das Fehlverhalten seiner Anhänger bei zwei Auswärtsspielen verurteilt. Der Verein wurde mit einer Geldstrafe in Höhe von 11.000 Euro belegt, außerdem wurde die maximale Zuschauerzahl in der Ostkurve beim ersten Heimspiel der kommenden Saison auf 2.500 begrenzt.

    Das DFB-Sportgericht hat das ursprüngliche Einzelrichter-Urteil, gegen das der VfL Einspruch einlegte, abgeändert und die Vorfälle bei den Gastspielen in Regensburg (Einsatz von Pyrotechnik) und in Lotte (Becherwürfe) summarisch behandelt. Im Ergebnis steht eine Geldstrafe in Höhe von 11.000 Euro, wovon bis zu 5.000 Euro für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen verwendet werden können. Die Sperrung der gesamten Ostkurve, die zur Bewährung ausgesetzt war, konnte mit der Reduzierung der Kapazität beim ersten Heimspiel in 2017/18 auf 2.500 Zuschauer deutlich abgemildert werden. Dafür gilt während dieses Spiels im gesamten Stadion ein Banner- und Transparente-Verbot, von dem nur der Gästebereich ausgenommen ist.

    Stephan Oberholz, der als stellvertretender Vorsitzende des DFB-Sportgerichts die Verhandlung leitete, sagte anschließend: „Das Urteil ist ein klares Zeichen an die Osnabrücker Störenfriede, die sich in Regensburg danebenbenommen haben. Es wurde in der Verhandlung konsensual herausgearbeitet und wird vom Verein mitgetragen.“

    „Hinter uns liegt eine mehrstündige und intensive Verhandlung. Im Ergebnis ist es uns gelungen, noch größeren finanziellen Schaden vom VfL abzuwenden. Statt einer drohenden Komplett-Sperrung der Ostkurve konnten wir eine Reduzierung der Kapazität auf maximal 2.500 Zuschauer beim ersten Heimspiel erreichen. Um es klar und deutlich zu sagen“, so VfL-Geschäftsführer Jürgen Wehlend, „dies ist ein unmissverständliches Signal an alle für dieses Urteil die tatsächlich Verantwortlichen und alldiejenigen, die unbeteiligt zugeschaut haben. So kann es nicht weitergehen!“

    Der VfL Osnabrück hat das nun rechtskräftige Urteil akzeptiert, behält sich eine abschließende Bewertung vor und wird sich in einer Stellungnahme am morgigen Freitag ausführlich dazu äußern.

    Zum Hintergrund: Zu Beginn der zweiten Halbzeit des Drittligaspiels beim SSV Jahn Regensburg am 25. März 2017 war im Osnabrücker Stehplatzbereich zunächst unter einer großen Fahne und später dann im ganzen Block eine große Anzahl an Bengalischen Feuern von vermummten Zuschauern abgebrannt worden. In der 80. Minute wurde abermals Pyrotechnik von Osnabrücker Zuschauern entzündet.

    Hinzu kam im heutigen Urteil ein Vorkommnis aus dem Osnabrücker Drittliga-Spiel bei den Sportfreunden Lotte am 29. April 2017. In der 29. Minute waren damals aus dem Zuschauerbereich der Gäste zwei gefüllte Plastikbecher in Richtung eines Spielers der Heimmannschaft geworfen worden.

    Sebastian Rüther

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    Geschrieben von:  Stephan R.T.

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