BFC Dynamo, 07. September 2011
Das Präsidium des Berliner Fußball-Verbandes (BFV) hat in seiner letzten Sitzung über die Vorkommnisse während und nach Ende des Spiels um den DFB-Vereinspokal zwischen dem BFC Dynamo und dem 1. FC Kaiserlautern am 30. Juli 2011 beraten. Grundlage hierfür war die Entscheidung des DFB-Sportgerichts, den Verein BFC Dynamo wegen eines nicht ausreichenden Ordnungsdienstes und fortgesetzten unsportlichen Verhaltens zu verurteilen, die nächsten beiden Heimspiele der Oberliga Nordost unter Ausschluss der Öffentlichkeit auszutragen. Darüber hinaus wurde der BFC Dynamo vom DFB mit einer Geldstrafe in Höhe von 12.000 Euro belegt.
Gleichwohl es sich bei den vergangenen Ereignissen um einen Pokalwettbewerb des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) handelte, konnte das Präsidium des Berliner Fußball-Verbandes nicht außer Acht lassen, dass die Zuschauer des BFC Dynamo wiederholt bei Pokalspielen ihres Vereins negativ aufgefallen sind. Aus diesem Grund sieht sich das Präsidium des Berliner Fußball-Verbandes veranlasst, bei sämtlichen Spielen des BFC Dynamo im Berliner Landespokal der Saison 2011/12 die Sicherheitsvorkehrungen in Anlehnung an die Richtlinien für Ordnung und Sicherheit beim BFV (Punkt 3.3) zu erhöhen. Dieses bedeutet die Einstufung sämtlicher Pokalspiele in die Kategorie ‚erhöhtes Risiko‘ und die damit verbundene Erarbeitung eines Sicherheitskonzepts, das mit den Sicherheitsbehörden und dem BFV-Sicherheitsbeauftragten im Vorfeld eines jeden Pokalspiels der Saison 2011/12 abgestimmt werden muss. Insbesondere die Auswahl und Einbindung eines professionellen Ordnungsdienstes wird dabei durch die Sicherheitsbehörden und dem BFV-Sicherheitsbeauftragten bewertet und fließt in das Sicherheitskonzept mit ein.
Ein Ausschluss aus dem Pokalwettbewerb kam für das Präsidium nicht in Betracht, da es sich bei den Vorkommnissen um eine Veranstaltung des DFB handelte. Strafmildernd beurteilte das BFV-Präsidium auch, dass sich der Verein deutlich von den Vorkommnissen beim DFB-Vereinspokal distanzierte und Strafanzeige gegen die ermittelten Zuschauer stellte.
Die Anordnung des BFV-Präsidiums ist bereits in Kraft getreten und fand erstmals am vergangenen Wochenende im Pokalwettbewerb Anwendung.
Zu den Ergebnissen im Berliner Landespokal
Geschrieben von: Stephan R.T.
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