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  • BFV, 30. Mai 2014

     

    Anträge auf Einstweilige Verfügung zur Spielabsetzung des Relegationsspiels 1. FC Schweinfurt 05 gegen TSV Aubstadt abgelehnt


    Von:  Stephan R.T.

    Der stellvertretende Vorsitzende des Verbands-Sportgerichts (VSG) des Bayerischen Fußball-Verbandes (BFV), Emanuel Beierlein, hat die beiden Anträge der SpVgg Bayern Hof auf Einstweilige Verfügung zur Absetzung des heutigen Relegationsspiels 1. FC Schweinfurt 05 gegen TSV Aubstadt per Einzelrichterentscheid letztinstanzlich abgelehnt. Das Spiel bleibt somit offiziell angesetzt.

    Ein Antrag auf Einstweilige Verfügung zur Spielabsetzung wurde von der SpVgg Bayern Hof im Rahmen einer Beschwerde gegen die Spielansetzung des heutigen Relegationsspiels gestellt. Einen zweiten Antrag stellten die Hofer im Rahmen der eingereichten Berufung gegen die Einstellung des Verfahrens zu einer möglichen Spielmanipulation der Regionalligapartie 1. FC Schweinfurt 05 gegen den SV Heimstetten (24. Mai 2014). Das Sportgericht Bayern hatte das Verfahren aufgrund fehlender Anhaltspunkte für eine Spielmanipulation am vergangenen Mittwoch eingestellt.

    Über die jeweiligen Hauptverfahren (Beschwerde der SpVgg Bayern Hof gegen die Spielansetzung des oben genannten Relegationsspiels und Berufung gegen das vom Sportgericht Bayern eingestellte Verfahren wegen einer möglichen Spielmanipulation) entscheidet das Verbands-Sportgericht des BFV in den kommenden Tagen gesondert.

    Ein weiteres sportgerichtliches Verfahren wegen des Einsatzes von Pyrotechnik, das zur Spielunterbrechung beim Regionalligaspiel 1. FC Schweinfurt 05 gegen den SV Heimstetten am 24. Mai führte, ist eingeleitet. BFV-Verbandsanwalt Friedrich Reisinger hat die Verantwortlichen des 1.FC Schweinfurt 05 aufgefordert, bis zum 7. Juni eine schriftliche Stellungnahme abzugeben. Danach stellt Reisinger einen entsprechenden Strafantrag beim Sportgericht Bayern.

    Patrik Domanski

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    Geschrieben von:  Stephan R.T.

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