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  • VfL Osnabrück, 30. April 2015

     

    Beabsichtigtem Strafantrag nicht zugestimmt


    Von:  Stephan R.T.

    Anlässlich der Vorkommnisse vor und nach dem Meisterschaftsspiel des VfL Osnabrück beim SC Preußen Münster Anfang Februar 2015 hat der Deutsche Fußball-Bund (DFB) den Lila-Weißen den beabsichtigten Strafantrag des DFB-Kontrollausschusses zukommen lassen.

    Aufgrund eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger im Rahmen des Derbys soll der VfL Osnabrück mit einer Geldstrafe in Höhe von 14.000 Euro belegt werden. Des Weiteren hat der VfL ein Meisterschaftsspiel unter teilweisem Ausschluss der Öffentlichkeit auszutragen. Der Teilausschluss der Zuschauer bezieht sich in erster Linie auf den Stehplatzbereich Ost und soll über einen Zeitraum von acht Monaten zur Bewährung ausgesetzt werden.

    „Aufgrund des laufenden Verfahrens werden wir uns zum jetzigen Zeitpunkt inhaltlich nicht näher zum Sachverhalt äußern. Wir haben dem Antrag des DFB-Kontrollausschusses vorbehaltlich einer Anhörung zum Sachverhalt vorläufig nicht zugestimmt. Anfang Mai werden wir in einem Termin beim Deutschen Fußball-Bund unsere durchaus differenzierte Sichtweise zu den Vorfällen bei den Spielen in Osnabrück und Münster darlegen“, erklärt Jürgen Wehlend, Geschäftsführer des VfL Osnabrück.

    Sebastian Rüther

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    Geschrieben von:  Stephan R.T.

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