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  • VfL Osnabrück, 26. Februar 2013

     

    Derby beim SC Preußen Münster – Zugverbindungen und Allgemeinverfügung


    Von:  Stephan R.T.

    Am kommenden Samstag steigt im Preußenstadion das mit großer Spannung erwartete Derby zwischen dem SC Preußen Münster und dem VfL Osnabrück. Für die Fahrt nach Westfalen (und zurück) wird neben den regulären Bahnverbindungen ein Entlastungszug eingesetzt. Außerdem gilt am Samstag eine Allgemeinverfügung der Bundespolizei.

    Von Osnabrück nach Münster fahren vor dem Spiel folgende Regel- bzw. Entlastungszüge:

    10:19 Uhr, Hbf OS, Gleis 1 - Ankunft Münster 10:55 Uhr - Plätze ca. 450
    11:19 Uhr, Hbf OS, Gleis 1 - Ankunft Münster 11:55 Uhr - Plätze ca. 700
    12:19 Uhr, Hbf OS, Gleis 1 - Ankunft Münster 12:55 Uhr - Plätze ca. 450

    Ein Entlastungszug fährt um 11:30 Uhr ohne Zwischenstopp – Ankunft Münster 12:00 Uhr – Plätze 700.

    Von Münster nach Osnabrück fahren nach dem Spiel folgende Regel- bzw. Entlastungszüge:

    Der Entlastungszug fährt um 17:15 Uhr ohne Zwischenstopp zurück - Ankunft Osnabrück ca. 17:45 Uhr - Plätze 700.

    17:03 Uhr, Hbf Münster - Ankunft Osnabrück 17:39 Uhr - Plätze ca. 450
    18:03 Uhr, Hbf Münster - Ankunft Osnabrück 18:39 Uhr - Plätze ca. 700
    19:03 Uhr, Hbf Münster - Ankunft Osnabrück 19:39 Uhr - Plätze ca. 450

    Die VfL-Fans werden gebeten, vorrangig die beiden Entlastungszüge, für die alle Zugtickets für die Strecke Osnabrück – Münster Gültigkeit besitzen, zu nutzen.

    Die Bundespolizeidirektion Sankt Augustin hat im Vorfeld des Drittligaspiels VfL Osnabrück vs. Den SC Preußen Münster eine Allgemeinverfügung erlassen, die die Mitnahme von Glasflaschen, Glasbehältnissen und pyrotechnischen Gegenständen in Zügen verbietet.

    Die Allgemeinverfügung gilt am 2. März 2013 von 6 bis 14 Uhr und von 16 bis 24 Uhr für alle Entlastungs- und Regelzüge zwischen Osnabrück und Münster (Osnabrück-Rheine-Münster) sowie auf der Rückfahrt für die Verbindungen von Münster nach Osnabrück (Münster-Rheine-Osnabrück). Sie bezieht sich auf sämtliche Haltestellen und Bahnhöfe.

    Die Einhaltung des Verbotes wird von der Bundespolizei überwacht. Bei Zuwiderhandlungen kann u.a. ein Platzverweis für die entsprechende Zugverbindung ausgesprochen werden.

    Yvonne Lehnfeld

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    Geschrieben von:  Stephan R.T.

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