13. März 2007
Von der Disziplinarkommission der Europäischen Fußball-Union (UEFA) wurde Mark van Bommel vom Bundesligisten FC Bayern München für die beiden Viertelfinal-Partien der Champions League gegen den italienischen Vertreter AC Mailand (3. und 11. April) gesperrt. Nach dem Hinspiel gegen Real Madrid war der Mittelfeldspieler wegen einer obszönen Geste in Richtung Real-Fanblock mit einer Bewährungsstrafe belegt worden, beim Rückspiel fiel er durch ein erneutes Vergehen auf – diesmal sah er die gelb-rote Karte.
Die Bayern legten gegen die Entscheidung Einspruch ein. „Bei dem angeblichen Vergehen von Mark van Bommel im Rückspiel gegen Real Madrid hat es sich um zwei gelbe Karten und nicht um Rot, also um einen Platzverweis, gehandelt. Warum er deshalb gegen eine Bewährungsstrafe verstoßen haben soll, ist uns unklar“, so der FCB-Vorstandsvorsitzende Karl-Heinz Rummenigge.
Geschrieben von: Systema
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