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  • BFV, 08. Januar 2015

     

    Joseph Mensah nach Dopingvergehen für zwei Jahre gesperrt - Spiel für den TSV Buchbach gewertet


    Von:  Stephan R.T.

    Das Verbands-Sportgericht des Bayerischen Fußball-Verbandes (BFV) hat Joseph Mensah vom Regionalligisten 1. FC Schweinfurt 05 wegen eines Dopingvergehens für zwei Jahre gesperrt. In der A-Probe des Spielers waren nach der Partie TSV Buchbach gegen 1. FC Schweinfurt 05 (1:2) am 12. September 2014 Amphetamin-Spuren nachgewiesen worden. Auch die B-Probe hatte die Ergebnisse der A-Probe bestätigt. Die Substanz Amphetamin gehört zu den Stimulanzien und steht auf der Verbotsliste der Welt Anti-Doping Agentur (WADA). Den Einspruch des TSV Buchbach gegen die Spielwertung sahen die Sportrichter als begründet an und werteten die Partie gemäß der BFV-Rechts- und Verfahrensordnung (§ 38, Abs. 5) mit 2:0 für Buchbach als gewonnen und 0:2 für Schweinfurt als verloren.

    Bei der verhängten Sperre gegen Joseph Mensah berief sich das Verbands-Sportgericht auf die für den BFV gültigen Richtlinien der Nationalen Anti Doping Agentur (NADA). Diese sehen bei Nachweis einer verbotenen Substanz eine Regelstrafe von zwei Jahren vor. Entlastende Beweismittel für eine mögliche Reduzierung der Sperre konnte der Spieler nach Ansicht der Sportrichter nicht vorlegen. Joseph Mensah bleibt damit bis zum 16. Oktober 2016 gesperrt. Zudem verhängte das Verbands-Sportgericht für „das Mitwirken lassen eines gedopten Spielers“ (§ 86 Abs. 2, RVO) eine Geldstrafe in Höhe von 400 Euro gegen den 1. FC Schweinfurt 05.

    Der BFV hatte im Oktober 2014 ein Verfahren gegen Mensah eingeleitet, nachdem der Deutsche Fußball-Bund (DFB) den Landesverband über eine positive Dopingprobe (A-Probe) informiert hatte.

    Alle Vereine der Regionalliga Bayern erhalten vom BFV vor jeder Saison die aktuellen Anti-Doping-Richtlinien des DFB und sind verpflichtet, diese an ihre Spieler weiterzugeben. Die Bestätigung über den Erhalt, die Kenntnisnahme und die Anerkennung der geltenden Anti-Doping-Richtlinien durch jeden einzelnen Spieler ist Teil der Zulassungsvoraussetzungen für die Regionalliga Bayern. Unterschreibt ein Spieler diese Bestätigung nicht, erhält er kein Spielrecht für die höchste bayerische Amateurliga.

    Der Bayerische Fußball-Verband hat den Deutschen Fußball-Bund mit der Durchführung von Dopingkontrollen in der Regionalliga Bayern beauftragt. Die genommenen Proben werden im von der WADA akkreditierten Kontrolllabor in Kreischa untersucht und ausgewertet.

    Thomas Müther

    Zur Tabelle der Regionalliga Bayern

    Geschrieben von:  Stephan R.T.

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