1. FC Union Berlin, 08. April 2008
Der Regionalligist 1. FC Union Berlin ist vom Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) wegen eines nicht ausreichenden Ordnungsdienstes jeweils in Tateinheit mit mangelndem Schutz des Schiedsrichters, der Schiedsrichter-Assistenten und des Gegners mit einer Geldstrafe in Höhe von 6.000 Euro belegt worden. Während des Heimspiels gegen den FC Rot-Weiß Erfurt hatte Schiedsrichter Stefan Trautmann (Bodenwerder) die Partie für 15 Minuten unterbrechen müssen, nachdem aus dem Gästeblock ein bengalisches Feuer und mehrere Gegenstände auf den Platz geflogen waren. Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, es ist somit rechtskräftig.
Geschrieben von: Stephan R.T.
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