27. Juli 2005
Der Oberligist Berliner AK 07 hat für die Saison 2005/06 zwei Trainer unter Vertrag. Das Arbeitsgericht am Magdeburger Platz entschied heute im Fall BAK/Uluc, dass der Arbeitsvertrag mit dem Trainer weiterhin Gültigkeit besitzt. Der Richter hatte festgestellt, dass die Kündigung sowohl nicht fristgemäß als auch an die falsche Adresse ging und daher Unwirksam ist und gab damit Uluc, der geklagt hatte, recht. Gleichzeitig lehnte der BAK einen Vergleich über 7.200 Euro ab und wird nun nicht nur das Gehalt von Christian Backs, sondern auch Volkan Uluc voll bezahlen müssen.
Geschrieben von: Systema
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