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  • SpVgg Bayern Hof 1910, 16. Mai 2011

     

    Bayerischer Fußballverband treibt Verein in den sportlichen und finanziellen Ruin


    Von:  Stephan R.T.

    Das Urteil des Verbandssportgerichts des BFV vom 11. Mai 2011, mit dem die SpVgg Bayern Hof mit 1.000 Euro und einem Abzug von zwei Punkten bestraft wurde, könnte über den Abstieg des Vereins aus der Bayernliga entscheiden; ferner ist zu befürchten, dass der oberfränkische Traditionsclub in der Folge zahlreiche Gönner und Sponsoren verliert und in eine ernste finanzielle Krise gerät. Hiervon zeigte sich das oberste Sportgericht des BFV aber völlig unbeeindruckt und begründete dies u.a. wie folgt:

    „Bei der Bemessung des Punktabzugs spielt dessen Auswirkung auf den Abstiegskampf keine Rolle. Jeder Punktabzug führt dazu, dass dem Verein im Kampf um den Aufstieg oder gegen den Abstieg Punkte fehlen. Wie sich dies auf die konkrete Tabellensituation auswirkt, kann daher aus Gründen der Gleichbehandlung keine Rolle spielen. Der sich nach dem Abzug ergebende Punktestand ist das Ergebnis der Gesamtleistung der Mannschaft im Laufe der Saison, die bei der Strafzumessung keine Rolle spielt. Es gibt insbesondere keinen nachvollziehbaren Grund, eine Mannschaft, die ein schlechteres Gesamtergebnis erzielt hat und daher abstiegsgefährdet ist, für den gleichen Vorfall geringer zu bestrafen, als eine Mannschaft, die ein besseres Gesamtergebnis hat und daher auch nach dem Punktabzug nicht in Abstiegsgefahr gerät. Es wäre offensichtlich nicht sachgerecht, das bessere Gesamtergebnis strafschärfend und das schlechtere Ergebnis strafmindernd zu berücksichtigen.“

    Die gravierenden wirtschaftlichen Folgen der Strafe für den Verein wurden noch nicht einmal erwähnt. All dies widerspricht nicht nur dem gesunden Menschenverstand, sondern auch allen gefestigten Grundsätzen des allgemeinen Strafzumessungsrechts, das auch in den sportgerichtlichen Strafverfahren zu beachten ist: Danach sind die Wirkungen, die von der Strafe zu erwarten sind, zwingend zu berücksichtigen (§ 46 Abs. 1 Satz 2 StGB*).

    Präsident Reiner Denzler: „Da das Urteil auch im Übrigen grob unbillig und in Teilen willkürlich ist und es um die Existenz des Vereins geht, ist die SpVgg Bayern Hof gezwungen, die Hilfe der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Anspruch nehmen.“

    Verträge mit Findeiß und Schneider verlängert

    Findi und Waldi bleiben! Die Verträge von Marcel Findeiß und Waldemar Schneider wurden per Option um jeweils ein Jahr verlängert.

    Bayern Hof

    Zur Tabelle der Bayernliga

    Geschrieben von:  Stephan R.T.

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