1899 Hoffenheim, 10. Februar 2012
Der Kontrollausschuss des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat am Donnerstag das Ermittlungsverfahren, das gegen einen Angestellten der TSG 1899 Hoffenheim nach dem Bundesliga-Heimspiel gegen Borussia Dortmund am 13. August 2011 eingeleitet worden war, eingestellt. „Das Vorgehen des Mitarbeiters stellt zwar ein unsportliches Verhalten dar, ist allerdings als geringfügig einzustufen“, begründete Dr. Anton Nachreiner, Vorsitzender des DFB-Kontrollausschusses, den Beschluss.
Außerdem, so Nachreiner, hätten die Ermittlungen des Kontrollausschusses und der Staatsanwaltschaft keinerlei Hinweise darauf ergeben, dass die Verantwortlichen der TSG 1899 Hoffenheim von der Beschallungsaktion wussten oder in irgendeiner Weise daran beteiligt gewesen wären.
Zuvor hatte bereits die Staatsanwaltschaft Heidelberg die Ermittlungen gegen den Mitarbeiter des Bundesligisten eingestellt, da mittels eines Sachverständigengutachtens nachgewiesen wurde, dass die Stadionbesucher durch die Beschallungsanlage nicht gesundheitlich beeinträchtigt worden sind.
Der Mitarbeiter hatte durch den Einsatz eines Beschallungsgeräts versucht, die regelmäßigen Schmäh-Gesänge gegen Mäzen Dietmar Hopp zu unterbinden.
Holger Tromp
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Geschrieben von: Stephan R.T.
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