VfR Aalen, 11. April 2017
Das Präsidium des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Widerspruch des VfR Aalen gegen den Abzug von neun Punkten im Zuge des Insolvenzverfahrens zurückgewiesen.
Die Zuständigkeit über die Entscheidung solcher Beschwerden hat das DFB-Präsidium gemäß der DFB-Rechts- und Verfahrensordnung auf den 1. Vizepräsidenten für Amateure, Rechts- und Satzungsfragen, Dr. Rainer Koch, übertragen.
Zur Begründung verweist das DFB-Präsidium im Wesentlichen auf die bisherigen Ausführungen des DFB-Spielausschusses, der die Aalener Beschwerde zuvor ebenfalls abgewiesen hatte.
Der VfR Aalen geht nun in die nächste Instanz und wird fristgerecht binnen einer Woche eine Verwaltungsbeschwerde zum DFB-Bundesgericht einreichen.
Sebastian Gehring
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Geschrieben von: Stephan R.T.
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