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  • Hertha BSC, 12. Juni 2015

     

    Freispruch in Bielefeld – Ermittlungen von Polizei und Staatsanwaltschaft enden in Sackgasse


    Von:  Stephan R.T.

    Nicht nur das vermeidbare Pokal-Aus von Hertha B.S.C. am 28. Oktober 2014 gegen Arminia Bielefeld sorgte für reichlich Kopfschütteln unter den mitgereisten Anhängern des Hauptstadtclubs, sondern auch der im Anschluss an die Partie stattfindende Polizeieinsatz (Meldung Fanhilfe Hertha B.S.C. vom 30. Oktober 2014). Die Polizei rechtfertigte ihre völlig überzogenen Maßnahmen nach dem Spiel damit, dass „mehrere, zwischenzeitlich erkannte auswärtige Tatverdächtige des Abbrennens der Pyrotechnik im Gästefanbereich vorläufig festgenommen werden sollten“ (Antwort im Landtag von NRW, Drucksache 16/7568). Gegen einen dieser angeblichen Täter ist nun das Urteil ergangen: Es lautet Freispruch.

    Dazu erklärt die Fanhilfe Hertha B.S.C.: „Wir freuen uns sehr, dass die Gerechtigkeit gegen Willkür und Unwahrheiten gesiegt hat. Der aufgebaute Druck von Polizei und Politik hat zum Glück nicht dazu geführt, dass eine unschuldige Person verurteilt worden ist. Der lupenreine Freispruch mit bewiesener Unschuld ist eine schallende Ohrfeige für die zuständigen Ermittlungsbehörden in Bielefeld und Berlin.

    Dieses Verfahren war in seiner Gänze vollkommen überflüssig und wäre auch vermeidbar gewesen, hätte die Polizei nicht eine schuldige Person gebraucht, um ihren missratenen Einsatz nach dem Spiel zu rechtfertigen. Eine objektive Betrachtung der Tatvorwürfe und der vorliegenden Beweise fand ebenso wenig statt wie entlastende Ermittlungen. Erneut wurde somit die klamme Staatskasse mit Kosten belastet, die eindeutig nicht hätten entstehen müssen. Ein zweifelhafter Zeuge, dessen Aussagen vor dem Gericht keinen Bestand haben, reicht eben nicht aus, damit eine unschuldige Person ihren Kopf für die desolate Arbeit der Sicherheitsbehörden hinhalten muss. Dies sah am Ende auch die Staatsanwaltschaft so und beantragte ebenfalls den Freispruch.

    Jetzt ist der Verein Arminia Bielefeld am Zuge, das unberechtigt ausgesprochene Stadionverbot gegen diese nun freigesprochene Person unverzüglich aufzuheben. Wir fordern die Verantwortlichen in Bielefeld auf, diese Aufhebung mit demselben Arbeitseifer anzugehen, wie die vorschnelle und ohne Anhörung erfolgte Aussprache des Stadionverbots.“

    Hintergrundinformationen: Die Fanhilfe Hertha B.S.C., als Vereinsabteilung des Förderkreis Ostkurve e.V. unterstützt Herthanerinnen und Herthaner, die in Zusammenhang mit Spielen von Hertha B.S.C. in Konflikte mit dem Gesetz, der Polizei oder der Justiz geraten. Die Fanhilfe informiert ihre Mitglieder und alle interessierten Anhänger von Hertha B.S.C. über aktuelle Entwicklungen rund um die Themen Repression, Willkür und Stadionverbote. Seit dem Sommer 2013 ist auf Initiative der Fanhilfe bei jedem Heimspiel von Hertha B.S.C. ein Rechtsanwalt als Ansprechpartner vor Ort.

    Fanhilfe Hertha B.S.C.

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    Geschrieben von:  Stephan R.T.

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