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  • BFV, 07. Juli 2015

     

    Gemeinsam mit dem Bayrischen Rundfunk wird der Bayern-Treffer des Jahres 2015 gesucht


    Von:  Stephan R.T.

    Der Bayerische Fußball-Verband (BFV) und der Bayerische Rundfunk (BR) suchen den ‚Bayern-Treffer des Jahres‘ 2015. Zehn Traumtore (alle ‚Bayern-Treffer des Monats‘) stehen ab Mittwoch, den 8. Juli (12 Uhr) zwei Wochen lang bis zum 22. Juli auf bfv.tv oder in der BFV-App zur Wahl. Der BR stellt die Treffer der Kandidaten am Mittwochabend um 18 Uhr auch in der ‚Abendschau‘ vor. Die Auflösung sowie ein Porträt über den Gewinner zeigt das Bayerische Fernsehen am Samstag, den 1. August in ‚Blickpunkt Sport‘ (17 Uhr). Der Sieger bekommt neben dem ‚Bayern-Treffer des Jahres‘-Pokal einen ganz besonderen Preis: Er darf einen BR-Reporter zu einem Bundesliga-Spiel begleiten und einen Blick hinter die Kulissen werfen. „Der Bayern-Treffer gibt dem Amateurfußball eine richtig tolle Plattform. Die Sieger werden zu lokalen Fußballhelden und immer wieder schaffen es bayerische Traumtore sogar bis in die ARD-Sportschau“, betont BFV-Präsident Rainer Koch.

    Die Kandidaten für den ‚Bayern-Treffer des Jahres‘ 2015 sind:

    Julian Günther-Schmidt (FC Ingolstadt 04 II), Monatssieger Juli 2014
    Jens Löw (TSSV Fürth am Berg), Monatssieger August 2014
    Fahrettin Izci (SV Türkgücü-Ataspor München), Monatssieger September 2014
    Adam Jabiri (FC Würzburger Kickers), Monatssieger Oktober 2014
    Andreas Mayer (FC Memmingen), Monatssieger November 2014
    Christan Utmälleki (FC Deisenhofen), Monatssieger Januar 2015
    Allan Dannenberg (TSG Thannhausen), Monatssieger Februar 2015
    Fabian Galm (SV Erlenbach/Main), Monatssieger März 2015
    Fabian Krogler (FC Memmingen), Monatssieger April 2015
    Kevin Biallas (1. FC Schwand), Monatssieger Mai 2015

    Geheime Abstimmung: 90,1 Prozent der Amateur-Spitzenvereine pro BFV-Akkreditierungsrichtlinien

    Die Amateur-Spitzenvereine der Regionalliga Bayern, der beiden Bayernligen sowie der fünf Landesligen haben auf den Spielgruppen-Tagungen des Bayerischen Fußball-Verbandes (BFV) klar für eine gemeinsame Wahrnehmung und Verwertung der Videorechte im Zusammenwirken mit dem BFV votiert. In geheimer Abstimmung sprachen sich auf den acht Tagungen insgesamt 90,1 Prozent der Klubs (127 Ja-Stimmen) für die Anwendung der BFV-Akkreditierungsrichtlinien und Regelungen zur Ausübung des Hausrechts aus (14 Gegenstimmen; eine Enthaltung). Nach diesem eindeutigen Votum erklärten sich weitere Vereine mit der überragenden Mehrheit solidarisch. In einer gemeinsame Erklärung baten 97,2 Prozent der Klubs (138 von 142) den BFV, die Regelungen zusammen mit ihnen umzusetzen.

    „Wir wollen entgegen den Behauptungen mehrerer Verlage nur im Einvernehmen mit den Vereinen und nicht gegen ihren Willen handeln. Das Votum der Klubs ist eindeutig: Nicht nur die drei Bundesligen, sondern auch der Amateur-Spitzenfußball hat einen Wert. Unsere Vereine wollen sich ihre Rechte im Zusammenwirken mit dem BFV sichern und diese geltend machen, indem sie die Filmrechte in den Amateur-Spitzenligen entweder von der Zahlung eines Entgelts abhängig machen (Anmerkung: Regionalliga Bayern = 1000 Euro, Bayernliga = 500 Euro; Landesliga = 250 Euro), das der BFV dann zu 90 Prozent an die Vereine ausschüttet, oder von einer Überlassung der kostenfrei erlangten Bewegbilder“, erklärt BFV-Geschäftsführer Jürgen Igelspacher.

    Am 11. Juni hatte das Landgericht München I seine einstweilige Verfügung gegen einzelne, die Akkreditierungsrichtlinien für Medien betreffende Passagen der Zulassungsunterlagen (Saison 2015/16) für die Bayern- und Landesliga aufgehoben. Die Verfügung hatte zuvor der Verlag der Mittelbayerischen Zeitung beantragt. Trotz der Aufhebung beschloss der BFV-Vorstand angesichts der seit Monaten gegen den BFV in der Öffentlichkeit erhobenen Vorwürfe, der Verband „erpresse“ durch Ausnutzung einer Monopolstellung in marktmissbräuchlicher Weise seine Fußballvereine, in dem er unter Androhung von Sanktionen Druck ausübe und sie gegen deren eigentlichen Willen zur Anerkennung der BFV-Akkreditierungsrichtlinien zwinge, am 19. Juni, dass die Regelungen nur dann zur Anwendung kommen sollen, wenn sich die Vereine der bayerischen Amateur-Spitzenligen auf den Spielgruppen-Tagungen in geheimer Abstimmung mehrheitlich dafür aussprechen.

    Im sogenannten ‚Hartplatzhelden-Urteil‘ hatte der Bundesgerichtshof im Oktober 2010 festgehalten, dass sich ein Verband wie der BFV im Zusammenwirken mit seinen Vereinen über das Hausrecht eine Verwertung für seine Videoportale sichern kann. Filmaufnahmen können so unterbunden oder nur gegen Entgelt zugelassen werden. Mögliche Gelder schüttet der BFV gemäß seinen Regularien zu 90 Prozent wieder an die Vereine aus. Alternativ können Verlage, Portale oder TV-Sender kostenlos filmen und ihre Bilder ebenso kommerziell verwerten, wenn sie ihren Spielbericht im Gegenzug auch dem gemeinsamen Videoportal des BFV und seiner Vereine (BFV.TV) zur Verfügung stellen. „Die Verlage können sogar vom BFV produzierte Videoberichte zu Auswärtsspielen ihrer regionalen Vereine kostenlos bekommen. Das ist ein faires Angebot“, betont Igelspacher. Unterhalb der Landesliga gibt es in Sachen Videoberichterstattung keine Regelungen.

    Die Verlage wollen nach eigenen Angaben indes Berufung gegen die Entscheidung des Landgerichts einlegen und den Rechtsstreit vor dem Oberlandesgericht München fortführen.

    Thomas Müther

    Geschrieben von:  Stephan R.T.

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