AG Fananwälte, 20. Juni 2014
Mit Interesse hat die Arbeitsgemeinschaft Fananwälte die jüngste Äußerung des Präsidenten des FC Bayern München e.V., Karl Hopfner, zur Kenntnis genommen. Zur Sperre des Fußballweltverband Fifa gegen Franz Beckenbauer führt Hopfner in den Medien aus: „Die Sperre, die ohne nachgewiesenes Verschulden von Franz Beckenbauer durch die Fifa ausgesprochen wurde, können wir als FC Bayern nicht akzeptieren.“
Die Arbeitsgemeinschaft Fananwälte schließt sich der in dieser Aussage zum Ausdruck gebrachten Auffassung an, dass die Unschuldsvermutung ein unverzichtbarer Rechtsgrundsatz ist. Diesen zu beachten fordert die Arbeitsgemeinschaft seit langem auch im Hinblick auf die Vergabe von Stadionverboten. Hier erlauben die ‚Richtlinien zur einheitlichen Behandlung von Stadionverboten‘ des DFB jedoch das Aussperren von Fußballfans ausschließlich aufgrund der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens – also ‚ohne nachgewiesenem Verschulden‘. Auch der FC Bayern München praktiziert dies so.
Die Arbeitsgemeinschaft Fananwälte erwartet, dass Karl Hopfner sich nun konsequenterweise als Aufsichtsratsmitglied der FC Bayern München AG und Vorstandsmitglied der DFL Deutsche Fußball Liga GmbH dafür einsetzt, diese rechtsstaatlich hoch bedenkliche Vergabepraxis von Stadionverboten zu beenden. Wer die Unschuldsvemutung für Funktionäre fordert, muss sie auch für Fußballanhänger gelten lassen.
René Lau
Arbeitsgemeinschaft Fananwälte
Geschrieben von: Stephan R.T.
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