SpVgg. Unterhaching 1925, 23. Juni 2015
Der vor kurzem eingereichte Antrag zur Einberufung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung kann nicht zugelassen werden, da die satzungsgemäß notwendige Quote von 1/10 der stimmberechtigten Mitglieder nicht erreicht wurde. Das Ergebnis der umfangreichen Prüfung der Unterschriftenliste wurde gemeinsam mit dem Antragssteller, Herrn Tobias Wittstadt, abschließend besprochen.
„Da die eingereichte Unterschriftenliste unter anderem auch von Nichtmitgliedern signiert wurde, wurde die erforderliche Quote von zehn Prozent deutlich verfehlt. Dies wurde dem Antragssteller mitgeteilt. Er hat das Ergebnis akzeptiert“, so Geschäftsführer Thomas Heil.
Christoph Heiser
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Geschrieben von: Stephan R.T.
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