Fußball, 07. Juni 2017
In vielen deutschen Städten gibt es Fußballvereine, in denen Hobbykicker jeden Alters regelmäßig spielen. Die Aufnahme der Kinder erfolgt in einem Alter von drei bis fünf Jahren. Sie durchlaufen entsprechend ihrer Altersgruppe die Jugendmannschaften von F/G bis A, um dann die Männerliga der jeweiligen Stadt aufgenommen zu werden. Nach Beendigung der aktiven Fußballzeit können erwachsene bei den ‚älteren Herren‘ oder im Volkssport mitspielen. Die Spiele erfolgen nicht mehr nach Punkten, sondern sie dienen der sportlichen Betätigung und basieren auf Freundschaftsspielen oder selbst organisierten Turnieren. Unabhängig davon, in welcher Liga und in welchem Alter der Fußballsport betrieben wird, birgt er eine Verletzungsgefahr. Dies liegt allein in der Sportart begründet. Beim Ringen um den Ball kann es schnell zu Verletzungen durch Stürze kommen. Auch das Sprunggelenk und die Knie sind häufig von Verletzungen betroffen. Liegt eine Unfallversicherung vor, kommt diese für Schäden nach Sportunfällen auf. Alternativ ist es möglich, eine Personenversicherung für den Hobbysportler abzuschließen. Ob sich dies lohnt, hängt davon ab, welche Versicherungen bereits bestehen und wie der Fußballsport betrieben wird.
Versicherung über den Fußballverein
Wird Fußball aktiv im Verein gespielt, sind alle Mitglieder automatisch versichert. Der Abschluss einer zusätzlichen Personenversicherung ist somit nicht notwendig. Die Vereinsversicherung greift jedoch nur dann, wenn die Verletzung im Training passiert oder bei Spielen, die vom Verein organisiert wurden oder in der Liga stattfinden. Wenn der Hobbyfußballer in seiner Freizeit kickt, greift die Versicherung nicht. Die Unfallversicherung über den Verein versichert außerdem den Weg zum Training oder zum Spiel sowie den Nachhauseweg mit. Sollte in diesem Bereich etwas passieren, ist der Fußballer ebenfalls abgesichert.
Die Versicherung über den Fußballverein greift nur, wenn nach dem Unfall eine Meldung gemacht wurde. Diese Unfallmeldung ist innerhalb einer Frist beim Verein abzugeben. In der Regel beträgt dies Frist einen Monat. Wird die Verletzung erst später festgestellt, werden die Fristen eventuell verlängert. Näheres dazu regeln die Versicherungsbedingungen, die sich bei den einzelnen Versicherern unterscheiden können. Wichtig ist, dass die Unfallmeldung erstattet wird, da der Versicherungsanspruch andernfalls entfällt.
Absicherung beim privaten Fußballspiel
Wird im privaten Rahmen Fußball gespielt, kommt ausschließlich eine private Personenversicherung für eventuelle Schäden auf. Dazu muss der Hobbyfußballer eine Unfallversicherung abschließen. Sollte der Versicherer Gesundheitsfragen stellen, ist es wichtig, den Fußballsport anzugeben. Mitunter wird in diesem Fall ein höherer Beitrag fällig, denn Fußball gilt als gefährlicher Sport. Auch die private Unfallversicherung wird nur nach einer Schadensmeldung aktiv. Diese muss innerhalb der im Vertrag vorgeschriebenen Frist beim Versicherer eingegangen sein, um den Anspruch auf die Versicherungsleistung zu wahren.
Leistungen der Personenversicherung
Unabhängig davon, ob die Personenversicherung privat oder durch den Fußballverein abgeschlossen wurde, kann der Versicherte verschiedene Leistungen in Anspruch nehmen. Diese sind im Versicherungsvertrag festgehalten und unterscheiden sich bei den einzelnen Versicherern in kleineren Details. Unfallversicherungen, die über den Fußballverein abgeschlossen wurden, übernehmen in der Regel sämtliche Kosten für die Behandlung und die Rehabilitation, wenn der Unfall im Zusammenhang mit dem Vereinssport passiert ist. Dazu gehören:
* Kosten für Arztbesuch und Krankenhausaufenthalt
* Kosten für eine eventuell notwendige Rehabilitation
* Verdienstausfall
* Fahrtkosten zu ambulanten Behandlungen.
Die Leistungen der privaten Unfallversicherung bestehen hingegen in einer Einmalzahlung. Diese richtet sich nach der Art und Schwere des Unfalls und nach den vertraglichen Vereinbarungen. Hinzu kann ein Krankenhaustagegeld kommen, wenn dies im Versicherungsvertrag festgehalten wurde. Das Krankenhaustagegeld wird für jeden Tag gezahlt, den der Versicherte im Krankenhaus verbringen muss. Es federt die Kosten ab, die mit dem Krankenhausaufenthalt entstehen.
Schmerzensgelder sind in der Personenversicherung nicht vorgesehen. Sollte die Verletzung durch einen anderen Spieler erfolgt sein, kann ein Anspruch auf Schmerzensgeldzahlung aus dessen Haftpflichtversicherung bestehen. Mitunter muss der Spieler die Kosten für das Schmerzensgeld jedoch auch selbst tragen. Ein Anspruch auf Schmerzensgeld aus den Unfallversicherungen besteht in der Regel nicht.
Geschrieben von: Stephan R.T.
Altonaer Fussball-Club von 1893
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