02. Mai 2005
Vom Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) ist der Zweitligist FC Rot-Weiß Erfurt zu einer Geldstrafe von 6.000 Euro verurteilt worden. Grund dafür ist der unzureichende Ordnungsdienst in den Heimspielen gegen den FC Erzgebirge Aue (15. Oktober 2004) und den 1. FC Saarbrücken (23. Januar 2005). In beiden Partien waren Leuchtraketen auf Spielfeld und Laufbahn gefeuert worden.
Geschrieben von: Systema
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