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  • BFV, 08. Oktober 2020

     

    Verband legt Berufung in der Causa Türkgücü München ein und ruft Schiedsgericht an


    Von:  Stephan R.T.

    Der Bayerische Fußball-Verband (BFV) hat Berufung gegen das Urteil des Landgerichts (LG) München I im einstweiligen Verfügungsverfahren von Türkgücü München gegen die Meldung des 1. FC Schweinfurt 05 zur Teilnahme an der ersten DFB-Pokal-Hauptrunde eingelegt. Die 37. Zivilkammer hatte in ihrem Urteil die Einstweilige Verfügung des Fußball-Drittligisten nur teilweise aufgehoben und die Nominierungsentscheidung an den BFV zurückgegeben. Neben der Berufung strebt der BFV parallel dazu eine Entscheidung im Hauptsacheverfahren vor dem zuständigen Schiedsgericht an. Dieses Vorgehen hat der BFV-Vorstand einstimmig so beschlossen.

    „Seit März hat der BFV detailliert in unzähligen Videokonferenzen immer wieder all die vielschichtigen Interessen in der pandemiebedingt sehr komplexen Themenlage abgewogen und dabei stets das Ziel verfolgt, einen fairen Ausgleich für alle Betroffenen zu erreichen. Das war einmal mehr auch in der mündlichen Verhandlung am Landgericht sehr deutlich geworden, wurde allerdings im Urteil nur teilweise berücksichtigt, weshalb wir nun die nächsthöhere Instanz anrufen. Zudem streben wir in der Hauptsache ein Urteil vor dem Schiedsgericht an. Dieses Vorgehen sieht unsere Satzung ausdrücklich so vor“, sagt BFV-Vizepräsident Reinhold Baier, der im Präsidium für Rechtsangelegenheiten zuständig ist.

    Beim Schiedsgericht handelt es sich ausdrücklich nicht um ein Organ des Verbandes oder seiner Gliederungen. Es dient vielmehr – unter Ausschluss des Rechtsweges zu den ordentlichen Gerichten – der vergleichsweisen Regelung und Entscheidung über alle Streitigkeiten, die in einem engen Zusammenhang mit der Mitgliedschaft im BFV stehen. Das Schiedsgericht setzt sich aus dem Vorsitzenden und zwei Beisitzern sowie drei Stellvertretern zusammen. Jeder Schiedsrichter muss die Befähigung zum Richteramt haben. Die Berufung ist durch den Präsidenten des Oberlandesgerichtes Nürnberg erfolgt.

    An diesem Donnerstag hat der Deutsche Fußball-Bund (DFB) die aufgrund der von Türkgücü München erzwungenen einstweiligen Verfügung am 11. September 2020 abgesetzte Partie zwischen dem bayerischen Teilnehmer und dem FC Schalke 04 neu angesetzt. Gespielt wird demnach am 3. oder 4. November 2020 um 16.30 Uhr (live bei SKY). Der BFV ist optimistisch, dass rechtzeitig und mit Vorlauf für die Vereine vor diesem Termin eine Entscheidung des neutralen Schiedsgerichts ergehen wird.

    Der BFV hatte nach dem Ausscheiden von Türkgücü München, das mittlerweile in der dritten Liga spielt, aus der Regionalliga Bayern den 1. FC Schweinfurt 05 zum Ablauf der Meldefrist am 6. September 2020 an den DFB gemeldet. Einen entsprechenden Beschluss hatte der BFV-Vorstand bereits Anfang Mai vor dem Hintergrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie gefasst, in der Folge auch die Statuten entsprechend angepasst und das Vorgehen mit allen Beteiligten in den Klubs zudem persönlich erörtert. Zur Pokal-Partie der Unterfranken beim FC Schalke 04 war es am 13. September 2020 aber nicht gekommen. Türkgücü München hatte dies 48 Stunden vor dem Anpfiff per Einstweiliger Verfügung verhindert. Der BFV hatte umgehend Widerspruch eingelegt und nach einer mündlichen Verhandlung teilweise auch Recht erhalten. So ist der BFV ausdrücklich nicht dazu verpflichtet worden, wie zunächst per Einstweiliger Verfügung zur kurzfristigen Spielabsetzung erlassen, anstatt Schweinfurt die Münchner zu melden.

    Im sportgerichtlichen Verfahren hatte das Verbands-Sportgericht des BFV die Beschwerde von Türkgücü München bereits als unbegründet zurückgewiesen. Auch hier war eine mündliche Verhandlung vorausgegangen.

    Fabian Frühwirth

    Zu den Ansetzungen im DFB-Pokal

    Geschrieben von:  Stephan R.T.

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