SV 1916 Sandhausen, 20. November 2009
Im Zusammenhang mit dem Wettskandal um Spiele des VfL Osnabrück in der zweiten Bundesliga fand bei Marcel Schuon am Donnerstagmorgen eine Durchsuchung statt. Nach der polizeilichen Anhörung erfolgte weder eine Verhaftung noch wurde ein Haftbefehl erlassen. Der SV Sandhausen steht zu seinem Spieler, zumal für ihn die Unschuldsvermutung gilt.
Schuon wird anwaltlich vertreten. Sein Rechtsanwalt reagierte äußerst erbost auf die Nennung des Namens des Spielers und des Vereines in den Medien. Dies ist nach deutschem Recht gegen die Gepflogenheiten. Rechtliche Schritte gegen eine Vorverurteilung behält sich der Anwalt vor.
Weitere Dinge entziehen sich unserer Kenntnis, da wir von offizieller Seite keine Informationen haben und auch keine Akteneinsicht in das laufende Verfahren haben.
Ingrid Gebert
Geschrieben von: Stephan R.T.
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