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  • BFV, 03. Juni 2016

     

    Vier Monate Sperre für Bayernliga- Spieler nach Sportwetten – Verfahren gegen SC Eltersdorf eingestellt


    Von:  Stephan R.T.

    Das Sportgericht Bayern des Bayerischen Fußball-Verbandes (BFV) hat einen Spieler des Bayernligisten SC Eltersdorf wegen einer unerlaubten Sportwette für vier Monate bis einschließlich 1. September 2016 gesperrt. Dabei rechneten ihm die Sportrichter die am 1. Mai vorläufig erteilte Sperre an. Der Spieler hatte bei einem privaten Wettanbieter einen dreistelligen Betrag auf eine Niederlage seiner Mannschaft gegen den TSV Aubstadt (29. April 2016) gesetzt. Gemäß der Rechts- und Verfahrensordnung des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) ist es jedoch grundsätzlich verboten, auf eigene Spiele zu wetten. Eltersdorf verlor die Begegnung mit 0:3. Der Spieler kam nicht zum Einsatz.

    Zugleich stellten die Sportrichter das Verfahren gegen den SC Eltersdorf ein. Das Sportgericht kam zu dem Schluss, dass der Verein selbst an den Vorkommnissen weder mittelbar noch unmittelbar eine Schuld/Mitschuld trägt. Der Bayernligist habe vorbehaltlos die Aufarbeitung des Falls unterstützt und dadurch maßgeblich zur Aufklärung beigetragen.

    Hintergrund: Gemäß der Rechts- und Verfahrensordnung des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) dürfen Spieler, Trainer und Funktionäre von Vereinen und Tochtergesellschaften selbst oder durch Dritte nicht auf Spiele wetten, an denen ihre Mannschaften mittelbar oder unmittelbar beteiligt sind. Ebenso sind sie verpflichtet, sich auf solche Sportwetten beziehende, nicht allgemein zugängliche Informationen oder ihr Sonderwissen Dritten nicht zur Verfügung zu stellen. Verstöße werden als unsportliches Verhalten gewertet.

    Vor Beginn der Saison 2015/2016 hatte der Bayerische Fußball-Verband mit einer Info-Veranstaltung des DFB im Rahmen der Bayernliga-Tagungen seine Vereine über das Thema Sportwetten informiert.

    BFV-Sozialstiftung: 50.000 Euro für Hochwasseropfer

    Die Sozialstiftung des Bayerischen Fußball-Verbandes (BFV) stellt für die Hochwasseropfer in Bayern 50.000 Euro zur Verfügung. „Jeder hat die schrecklichen Bilder aus den überfluteten Städten und Gemeinden vor Augen. Es ist selbstverständlich, dass wir unseren Klubs und Mitgliedern vor Ort schnell und unkompliziert helfen“, erklärt Stiftungsvorstand Jürgen Faltenbacher. Betroffene Vereine wie auch einzelne BFV-Mitglieder können per Mail an info@bfv-sozialstiftung.de formlos finanzielle Unterstützung beantragen.

    Sozialeuro: Bei allen Relegationsspielen in Bayern zahlen die Zuschauer seit 2012 zusätzlich zum regulären Eintrittspreis einen Sozialeuro. Mit diesem kleinen Betrag unterstützen die Amateurfußballfans über die BFV-Sozialstiftung in Not geratene Menschen aus der bayerischen Fußballfamilie.

    Thomas Müther

    Geschrieben von:  Stephan R.T.

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