SG Dynamo Dresden, 11. Juni 2015
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat gegenüber der SG Dynamo Dresden aufgrund der Vorfälle in der abgelaufenen Saison beim Auswärtsspiel bei Borussia Dortmund II sowie beim Heimspiel gegen den FC Hansa Rostock eine Gesamtgeldstrafe in Höhe von 5.000 Euro ausgesprochen. Dies wurde dem Verein am Donnerstag mitgeteilt.
Berücksichtigt dabei wurden der wiederholte Einsatz von Pyrotechnik und das Zünden eines Knallkörpers im Gästeblock in Dortmund sowie verschiedene Verstöße beim Heimspiel gegen Rostock. Die SG Dynamo Dresden hat dem Urteil am Donnerstag zugestimmt, es ist damit rechtskräftig.
Jan Franke
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Geschrieben von: Stephan R.T.
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